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Sport: Im März ist Schluss

DFB-Präsident Zwanziger zieht sich früher zurück.

Frankfurt am Main - Sollte die deutsche Fußball-Nationalmannschaft im kommenden Sommer den EM-Titel gewinnen, wird Theo Zwanziger dies nicht als Präsident des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) erleben. Der 66-Jährige wird bereits im März 2012 und damit noch vor der EM-Endrunde vom 8. Juni bis zum 1. Juli in Polen und der Ukraine aus seinem Amt ausscheiden. Dies gab der DFB am Donnerstag nach einem Treffen mit den Vorsitzenden der DFB-Landesverbände bekannt. „Nach Abwägung der gesamten Situation bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass es für den gesamten DFB und auch für mich persönlich besser ist, zügig für klare Verhältnisse an der Spitze des Verbandes zu sorgen“, sagte Zwanziger.

Der Rechtsanwalt aus Altendiez kommt damit auch den Forderungen aus der Deutschen Fußball Liga (DFL) nach, die nach Zwanzigers Rücktrittsankündigung für den Oktober 2012 auf einen schnelleren Abgang gepocht hatte. So hatte Liga-Präsident Reinhard Rauball dem Tagesspiegel in der vergangenen Woche gesagt, es gebe „sachliche Gründe dafür, es früher als im Oktober zu machen“. Die Wahl des bisherigen DFB-Generalsekretärs Wolfgang Niersbach als Nachfolger auf einem außerordentlichen Bundestag am 2. März gilt als reine Formalie. Der 61-Jährige hat seine Bereitschaft erklärt und wird aller Voraussicht nach der einzige Kandidat bleiben. „Mit großem Respekt begrüße ich diese Entscheidung. Wir sind uns einig in der Zielsetzung, einen reibungslosen und harmonischen Übergang zu vollziehen“, sagte Niersbach. „Letztlich das entscheidende Votum haben die Delegierten des Bundestages.“

Der ursprünglich bis November 2013 gewählte Zwanziger hatte am 2. Dezember auf der Weihnachtsfeier des Verbandes überraschend erklärt, er werde seine Amtszeit nicht komplett ausüben. Sein Plan, den ehemaligen Präsidenten des VfB Stuttgart, Erwin Staudt, als Nachfolger durchzudrücken, misslang allerdings. Seine internationalen Ämter in der Uefa (bis 2013) und bei der Fifa (bis 2015) will Zwanziger trotz seines Rücktritts weiter ausüben. dapd/dpa

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