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Ein Insolvenzverwalter klagt gegen den Rekordnationalspieler Lothar Matthäus.

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Insolvenz-Prozess: Zivilprozess gegen Lothar Matthäus

Ein Insolvenzverwalter verklagt den Rekordnationalspieler Lothar Matthäus. Da die Adresse des 50-Jährigen nicht zu ermitteln gewesen sei, wurde die Klageschrift Ende des Jahres im Gericht öffentlich ausgehängt.

Rekordnationalspieler Lothar Matthäus droht juristischer Ärger. Der Ex-Kicker soll sich ab dem 3. Mai vor dem Landgericht Wuppertal in einem Zivilprozess verantworten. Ein Insolvenzverwalter habe gegen den ehemaligen Nationalspieler Klage erhoben, teilte das Gericht am Freitag mit. Da die Adresse des 50-Jährigen nicht zu ermitteln gewesen sei, wurde die Klageschrift Ende des Jahres im Gericht öffentlich ausgehängt. Nach Ablauf eines Monats gilt sie als zugestellt.

Zum Inhalt der Klage wollte der Gerichtssprecher zunächst keine Angaben machen, da die Klageschrift den Beklagten bislang noch nicht erreicht habe. Nach Informationen der Essener „WAZ“-Zeitungen wird Matthäus vorgeworfen, eine verpflichtende Geldeinlage in einer Velberter Baugesellschaft nicht geleistet zu haben, die im vergangenen Jahr Insolvenz angemeldet hatte. An dem Unternehmen war unter anderem auch der ehemalige Nationalspieler Paul Breitner beteiligt. Er soll seinen Pflichtanteil bezahlt haben.

Verhandelt wird der Prozess an der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal. In dem Verfahren müsste Matthäus nicht persönlich erscheinen.

Nach Angaben des Gerichts hatte der Insolvenzverwalter mehrfach versucht, Matthäus die Klageschrift zu überreichen, nachdem sich eine zustellungsfähige Anschrift und der Aufenthaltsort nicht ermitteln ließen. Nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes München hatte sich der frühere Spitzensportler, der zuletzt als Trainer in Bulgarien beschäftigt war, nach Israel abgemeldet. Dort konnte ihn der Kläger aber nicht ausfindig machen.

Einem Gerichtsvollzieher, der die Klage in der Münchener Allianz Arena übergeben sollte, wurde den Angaben zufolge vom FC Bayern München Hausverbot erteilt. Auch Detektive hätten mehrfach erfolglos versucht, Matthäus die Klage zu überreichen. Die Detektive hätten lediglich ermittelt, dass Matthäus sich in wechselnden Hotels im In- und Ausland aufhalte. (dapd)

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