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Sport: Juristen halten Anklage wegen Kapitalbetrugs für möglich

Borussia Dortmund könnte ein Fall für den Staatsanwalt werden. Zwei renommierte Juristen erklärten auf Anfrage des Handelsblatts, dass ein Leasingvertrag mit dem Kölner Versicherer Gerling aus dem Jahr 2000 Stoff für eine Anklage wegen Kapitalanlagebetrug liefern könnte.

Borussia Dortmund könnte ein Fall für den Staatsanwalt werden. Zwei renommierte Juristen erklärten auf Anfrage des Handelsblatts, dass ein Leasingvertrag mit dem Kölner Versicherer Gerling aus dem Jahr 2000 Stoff für eine Anklage wegen Kapitalanlagebetrug liefern könnte. In dem Vertrag hatte die Borussia vor ihrem Börsengang die Marke Goool für 20 Millionen Euro an Gerling abgegeben. Als Sicherheit hinterlegte der Klub Teile der Markenrechte an Vereinslogo und namen. Dies war vor zwei Wochen bekannt geworden. Untergegangen war, dass dieser Vertrag zwar im Börsenprospekt erwähnt wird – jedoch nicht vollständig. Im Prospekt heißt es: „Ab 30. Juni 2005 kann Borussia Dortmund eine Option auf den Rückkauf der Marke für 20 Millionen Euro zuzüglich Mehrwertsteuer ausüben.“ Was fehlt: Es handelt sich nicht um eine einseitige Option – auch Gerling kann aussteigen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Andreas Kühne hält das für einen wichtigen Punkt, um eine Aktie zu bewerten: „Schließlich kann eine solche Option wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage des Vereins haben.“ Daher hätte sie im Börsenprospekt erwähnt werden müssen. So sieht es auch der Münchener Rechtsanwalt Klaus Rotter. „Im Fall einer Insolvenz gehe ich von Klagen aus“, sagt Rotter. Die Anklage könnte sich sowohl gegen das ehemalige BVB-Management wenden als auch gegen die Konsortialbanken. thk (HB)

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