zum Hauptinhalt
Halb leer oder halb voll? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird kontrovers diskutiert.

© dpa

Kampf gegen Doping: Nur gut für eine deutsche Olympia-Bewerbung?

Grundsätzliche Zustimmung und Kritik im Detail für das neue Anti-Doping-Gesetz

Bundesjustizminister Heiko Maas fasste den Stand der Dinge treffend zusammen. „Ich habe noch keinen gefunden, der ganz grundsätzliche Einwände gegen ein Anti-Doping-Gesetz hatte“, sagte der SPD-Politiker, der von einem „Meilenstein“ sprach. „Es geht nicht mehr um das Ob, sondern allenfalls um das Wie.“ Gemeinsam mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stellte Maas am Mittwoch offiziell den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz vor. Einzelheiten des Entwurfs waren da allerdings längst an die Öffentlichkeit gedrungen und hatten für viel Kritik gesorgt. Im Ringen um das von Maas erwähnte „Wie“ gibt es also noch erheblichen Diskussionsbedarf.

Die größte Sorge: in langwieriges Verfahren könnte mit einem Freispruch enden

Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), sagte zwar, in seiner „Grundtendenz“ gehe das Gesetz „genau in die Richtung, die wir uns vorstellen“. Allerdings hat auch der DOSB weiterhin Vorbehalte gegen Details des Entwurfs. Die größte Sorge des Verbands und auch seiner Athletenkommission ist, dass die Sportgerichtsbarkeit durch die neuen strafrechtlichen Bestimmungen geschwächt werden könnten.

Die größte Sorge: Ein positiv getesteter Athlet könnte von einem Sportgericht zügig gesperrt werden, ein langwieriges Verfahren vor einem Strafgericht könnte aber mit einem Freispruch enden. Der Sportler, so die Befürchtung des DOSB, könnte dann auf Schadenersatz klagen. Viele der klammen Sportverbände könnten deswegen davor zurückschrecken, überhaupt Sperren auszusprechen, bevor ein staatliches Gericht ein Urteil gefällt hat. Innenminister de Maizière sagte am Mittwoch zwar, auch der Regierung sei der Erhalt der Sportgerichtsbarkeit sehr wichtig. Wirklich entkräften konnte er die Bedenken aber nicht.

Das System der Sportgerichte steht zurzeit ohnehin durch die Schadenersatzforderung von Claudia Pechstein stark unter Druck. Voraussichtlich wird das Oberlandesgericht München die Klage der Eisschnellläuferin am 15. Januar an den Bundesgerichtshof weiterleiten, der die Monopolstellung der Sportgerichte und des Internationalen Sportgerichtshofs Cas ins Wanken bringen könnte. Auch vor diesem Hintergrund könnte das Anti-Doping-Gesetz noch stärker angegriffen werden.

Beispiel Italien: Dort sei ein ähnliches Gesetz während der Olympischen Winterspiele in Turin sehr hilfreich gewesen

Grundsätzlich erhält die Regierung aber auch Unterstützung für ihren Entwurf. Der Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada), Craig Reedie, bezeichnete den Entwurf als einen „in legaler Hinsicht wirklichen Fortschritt“ und verwies auf das Beispiel Italien. Dort sei ein ähnliches Gesetz während der Olympischen Winterspiele 2006 in Turin sehr hilfreich gewesen, um die Dopingmachenschaften im österreichischen Langlauf- und Biathlonteam aufzudecken.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) wird durch den Gesetzentwurf gestärkt, beispielsweise dürfen Staatsanwaltschaften Daten an sie übermitteln. Eine Praxis, die Datenschützer für fragwürdig halten – oder sogar für verfassungswidrig. „Ich denke, dass mit diesem Gesetz ein Eingriff in das Datenschutzgrundrecht verbunden ist“, sagte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, dem ZDF. Die Fraktion der Grünen kritisierte, durch die Fassung des Gesetzes würden Sportler „bei Beginn ihrer Karriere ihre Persönlichkeitsrechte an der Umkleidekabine dauerhaft abgeben müssen“.

„Wir erheben Daten ja nicht zu einem willkürlichen Zweck“, sagte Mortsiefer, Chef-Justiziar der Nada

Innenminister de Maizière erkannte zwar die Belastung deutscher Sportler durch das Kontroll- und Meldesystem der Nada an, sieht diese Praxis durch das Gesetz rechtlich aber eher gestärkt denn infrage gestellt. Auch Lars Mortsiefer, Chef-Justiziar der Nada, erwartet keine juristischen Probleme. „Wir erheben Daten ja nicht zu einem willkürlichen Zweck“, sagte Mortsiefer. „Ich denke schon, dass wir eine legitime Grundlage haben, um Daten auszutauschen.“

Einig sind sich Politiker wie Experten darin, dass eine deutsche Bewerbung für Olympische Spiele durch das Gesetz eher gestärkt wird. Für das Internationale Olympische Komitee sei der Anti-Doping-Kampf ein wichtiges Kriterium, sagte Wada-Präsident Reedie, „insofern wird das Gesetz nur gut für eine deutsche Olympia-Bewerbung sein“.

Das Gesetz geht nun in die Anhörungsphase. „Es ist jeder willkommen in dieser Diskussion“, sagte Maas. Und de Maizière fügte hinzu: „Wir stellen uns jeder Debatte.“ Zudem kündigten die Chefs des Innen- und Justizressorts an, schon bald das nächste komplizierte Sport-Thema in Angriff nehmen zu wollen: Im kommenden Jahr will sich die Bundesregierung auch mit einem Gesetz gegen Manipulation und Wettbetrug beschäftigen.

Folgen Sie der Tagesspiegel-Sportredaktion auf Twitter:

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false