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Kommentar: Doping mit Zweifel

Friedhard Teuffel über das Verfahren gegen Claudia Pechstein.

Nach einem Motiv für Doping muss man nicht lange suchen. Eine lange Zeit erfolgreiche Athletin will im Spätherbst oder eher schon im Winter ihrer Karriere noch mal vorne mitlaufen. Weil sie nicht alle anderen an sich vorbeiziehen lassen mag, dopt sie mit Epo. So ist es für den Internationalen Sportgerichtshof gewesen, deshalb hat er die Dopingsperre gegen Claudia Pechstein bestätigt.

Sollten drei angesehene Juristen tatsächlich irgendeinem Druck erlegen sein? Dem Druck des Internationalen Olympischen Komitees zum Beispiel, das den indirekten Dopingnachweis absichern lassen wollte? Denn zum ersten Mal fand der Cas eine Dopingsperre allein auf Grundlage eines Indizes für ausreichend – ohne den üblichen Beweis.

Eine Beeinflussung der Richter ist möglich, aber dass sie sich davon lenken ließen, unwahrscheinlich. Pechsteins Blutwerte waren ein großes Rätsel, für das Doping eine naheliegende Lösung ist. Sie selbst hat es nicht geschafft, ihre Unschuld zu beweisen. Hier liegt nun der kritische Punkt des Verfahrens, ja der ganzen Dopingbekämpfung. Was kann ein Athlet tun, um eine mögliche Unschuld zu beweisen? Pechstein hat erst zögerlich mit ihrer Verteidigung begonnen, das muss sie sich vorhalten lassen. Dann hat sie allerdings selbst in ihr Innerstes, Ureigenstes schauen und ein genetisches Gutachten erstellen lassen.

Dieses Gutachten wies eine genetische Veränderung auf, beweisen konnte es aber nichts. Viel Zeit und Geld wären nötig, um aus dem Gutachten eine Erklärung zu ziehen. Und sollte Pechstein tatsächlich nicht gedopt haben, hätte sie den Preis dafür gezahlt, dass die Dopingbekämpfung mit dem indirekten Nachweis die nächste Stufe erklommen hat.

Claudia Pechstein gilt als gedopt. Mit einer Einschränkung: Sie könnte auch die Ausnahme sein, die absolute Ausnahme, deren Blutwerte aus dem Rahmen fallen.

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