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Christian Schenk, Zehnkampf-Olympiasieger von Seoul 1988. 30 Jahre nach seinem Olympiasieg im Zehnkampf hat Schenk Doping zugegeben und auch über spätere gravierende psychische Probleme gesprochen.

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kritik an Hilfegesetz: Doper sollen keine Entschädigung mehr erhalten

Anti-Doping-Experten fordern eine Reform des Dopingopfer-Hilfegesetzes. Auslöser ist der frühere Zehnkampf-Olympiasieger Christian Schenk.

Vier deutsche Anti-Doping-Experten haben nach Information des „Spiegel“ in einem Brief an die Mitglieder des Sportausschusses im Deutschen Bundestag eine Reform des Dopingopfer-Hilfegesetzes gefordert. Absender des Briefes sind der Heidelberger Molekularbiologe Werner Franke, Gerhard Treutlein, Co-Autor des Buchs „Doping im Spitzensport“, sowie Ex-Leichtathletin Claudia Lepping und der frühere Skilanglauftrainer Henner Misersky.

„Das Gesetz war immer schon eine Einladung zum fortwährenden Betrug durch damals dopende Sportler, die heute behaupten, nichts gewusst zu haben“, heißt es in ihrem Schreiben, das „Der Spiegel“ am Donnerstag online veröffentlichte. Mit der Reform des Gesetzes sollen Zweifel an Prozedere und Personalien ausgeräumt und „alle Regelungslücken geschlossen“ werden, fordern die Unterzeichner.

Auslöser ihres Schreibens sei die Ankündigung des früheren Rostocker Zehnkampf-Olympiasiegers und geständigen Dopingsünders Christian Schenk gewesen, die Erfolgschancen einer möglichen Entschädigung aus dem Opferfonds zu prüfen. Ein solcher „Missbrauch durch Betrüger“ müsse verhindert werden, heißt es.

Erst kürzlich hatte sich die Doping-Opfer-Hilfe (DOH) gegen Vorwürfe gewehrt, mit zu hohen Opferzahlen zu operieren und so Trittbrettfahrern zu Entschädigungen zu verhelfen. Eine ehemalige Mitarbeiterin und ein Mitglied hatten behauptet, dass die DOH-Vorsitzende Ines Geipel mit zu hohen Opferzahlen (3500) und Todesfällen (500) spekuliere, um mehr Geld zu bekommen.

Der Gesetzgeber hatte beim Bundesverwaltungsamt aus „humanitären und sozialen Gründen“ einen mit 10,5 Millionen Euro ausgestatteten Fonds eingerichtet. Danach genügt eine Wahrscheinlichkeit von lediglich mehr als 50 Prozent, in Folge der Einnahme oder Anwendung von Doping erkrankt zu sein. Deshalb müsse das Dopingopfergesetz energisch überarbeitet werden, heißt es in dem Brief. (dpa)

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