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Sport: Lebenslänglich für Ersttäter

US-Recht erlaubt harte Sperre

Lebenslängliche Sperre für jeden DopingErsttäter, Privatdetektive, die Athleten nachschnüffeln – der US-Leichtathletik-Verband, der bislang Dopingsünder eher geschützt hat, demonstriert neuerdings Härte bei der Dopingbekämpfung. Nur: Lässt das US-Zivilrecht eine lebenslängliche Sperre, also ein dauerhaftes Berufsverbot, überhaupt zu? „Faktisch schon“, sagt Christoph Paulus, Experte für internationales Recht an der Humboldt-Universität Berlin. Aber letztlich müsse der Richter zwischen Gemeinwohl und Individualrecht abwägen. „Anders als in Deutschland gilt in den USA beim Thema Berufsverbot nicht die Verhältnismäßigkeit einer Strafe, die verhindert, dass man gleich mit stärksten Sanktionen bedroht wird.“ Ein Ersttäter könnte also theoretisch lebenslang gesperrt werden. Doch Clemens Prokop, Richter und Chef des Deutschen Leichtathletik-Verbands, hat Zweifel. „Die US-Funktionäre haben bis jetzt ja oft nicht mal die zwei Jahre Sperre verhängt, die im Moment möglich sind. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass die nun plötzlich , lebenslänglich’ urteilen. Ich denke, dass ist bloß etwas für die Öffentlichkeit.“ fmb

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