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Friedek

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Leichtathletik: Nominierung per Gericht gescheitert

Der Dreispringer Charles Friedek hatte mit seinem Versuch, sich in die deutsche Olympiamannschaft zu klagen, keinen Erfolg - obwohl er die erforderliche Weite zweimal geschafft hat. Doch zweimal ist keinmal in seinem Fall.

Einmal 17 Meter, einmal 17 Meter und vier Zentimeter: Dass der Dreispringer Charles Friedek die für eine Olympiateilnahme erforderliche Weite zweimal gesprungen ist, hat auch der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) nie bestritten. Beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für den Kader vorgeschlagen wurde der 36-jährige ehemalige Weltmeister vom DLV trotzdem nicht. Laut Regelverständnis des Verbandes hätte der Leverkusener die Distanz nämlich nicht nur zweimal, sondern auch bei zwei unterschiedlichen Wettkämpfen erreichen müssen. Friedek absolvierte seine Sprünge jedoch beide bei einem Wettkampf am 25. Juni in Wesel.

Gegen seine Nichtnominierung legte Friedek vergangene Woche beim Deutschen Sportschiedsgericht in Köln Einspruch ein, bekam Recht und zog vor Gericht. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht seine Klage abgewiesen. Friedek wird nicht nach Peking fahren, die Nachnominierungsfrist lief am Mittwochabend ab.

„Die Frustration ist hoch“, sagt Freideks Anwalt Michael Lehner. „Dass der DOSB das Urteil des Sportschiedsgericht nicht anerkennt, ist eigentlich ein Skandal“. Die Richter schlossen sich in ihrem Urteil jedoch der Regelauslegung des DLV an. Dort sieht man sich nun bestätigt. „Wir haben mit dem Ergebnis gerechnet“, sagte Clemens Prokop, Präsident des DLV, auf Nachfrage. „Nach unseren Regeln wird nur der beste Sprung bei einem Wettkampf gewertet. Daraus ergibt sich zwingend, dass die 17 Meter bei zwei verschiedenen Veranstaltungen übergesprungen werden müssen.“

Anwalt Lehner sieht das anders. Eine solche Formulierung habe bis 1997 in einer Wettkampfrichtlinie für Weltmeisterschaft gestanden. Der fragliche Absatz sei dann jedoch gestrichen worden. Daraus ergebe sich eindeutig, dass die beiden in die Wertung eingehenden Sprünge auch bei nur einem Wettkampf erbracht werden können.

Auch andere Sportler, die ihre Olympiateilnahme gerichtlich erstreiten wollten, sind in den letzten Tagen gescheitert. Die Schwimmerin Vipa Bernhardt brachte ihren Fall vor das Landgericht Kassel, zog ihre Klage dann während der Vorverhandlung jedoch zurück. Bundesschwimmtrainer Manfred Thiesmann scheiterte mit seiner Klage gegen den Deutschen Schwimmverband vor dem Arbeitsgericht in Hamm.

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