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Evi Sachenbacher-Stehle will sich wehren gegen die hohe Strafe wegen Dopings.

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Nach hoher Doping-Strafe: Sachenbacher fühlt sich ungerecht behandelt und will sich wehren

Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle fühlt sich ungerecht behandelt durch die Zweijahressperre. Auch der Skiverband ist überrascht, dass die Doping-Höchststrafe verhängt wurde. „Jeder ist für seinen Körper verantwortlich“, erklärte dagegen Doping-Experte Fritz Sörgel.

Die mit der Doping-Höchststrafe belegte Evi Sachenbacher-Stehle fühlt sich ungerecht behandelt. „Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher EPO Dopingsünder gestellt wird“, erklärte die bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi positiv getestete und tief gefallene Strahlefrau des deutschen Wintersports.

„Wir werden nun die Urteilsbegründung in aller Ruhe analysieren und uns dann in den kommenden Tagen wie versprochen ausführlich zu den Hintergründen äußern“, kündigte sie nach der gegen sie verhängten zweijährigen Sperre durch den Biathlon-Weltverband IBU an. Die zweimalige Langlauf-Olympiasiegerin, die 2012 zur Skijagd gewechselt war, sprach von einem „heftigen Urteil“.

Auch der für seine Null-Toleranz-Politik bekannte Deutsche Skiverband (DSV) reagierte mit Verwunderung auf das hohe Strafmaß. „Dass Evi Sachenbacher nach ihrem Dopingvergehen von Sotschi eine Sperre erhält, war relativ klar. Allerdings hat uns die Dauer von zwei Jahren schon überrascht, weil die Regelsperre üblicherweise für bewusstes Dopen verhängt wird“, erklärte DSV-Präsident Franz Steinle am Donnerstag in einer Stellungnahme. „Wir gehen hingegen davon aus, dass Evi Sachenbacher fahrlässig gehandelt hat.“

Vom DSV hat sie, so erklärte Steinle, voraussichtlich keine weiteren Sanktionen zu erwarten. Allerdings bleibe die 33-Jährige als Konsequenz aus der IBU-Entscheidung für alle Lehrgangsgruppen gesperrt. Ihre Sportkarriere dürfte damit beendet sein. Neben Sachenbacher-Stehle war zeitgleich auch die Russin Irina Starych, der EPO-Doping nachgewiesen wurde, für zwei Jahre aus dem Verkehr gezogen worden. Die Urteile hatte das Anti-Doping-Panel der IBU, ein von der Biathlon-Union völlig unabhängiges Gremium, gefällt. Für Sachenbacher-Stehle war die gleichzeitige Verkündung der Urteile ein willkommener Anlass, in die Offensive zu gehen. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll“, erklärte sie in einer schriftlichen Mitteilung. Der anwaltliche Vertreter der IBU habe dies sogar bereits vor der Anhörung unmissverständlich in seinem Schriftsatz zum Ausdruck gebracht.

„Er forderte die Höchststrafe und berief sich dabei unter anderem darauf, dass eine Reduzierung der Strafe ein falsches Zeichen an die Biathlonwelt aussenden würde“, so Sachenbacher-Stehle weiter. „Das hat meiner Meinung nach mit sachgerechten Erwägungen nichts mehr zu tun, sondern ist ausschließlich verbandspolitisch motiviert.“ Wenige Tage zuvor war die Sperre des jamaikanischen Sprinters Asafa Powell durch den internationalen Sportgerichtshof CAS um zwölf auf sechs Monate verkürzt worden. Er war nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln wie Sachenbacher-Stehle positiv auf ein Stimulanzmittel getestet worden. „Die Verbände behandeln Fälle sowas von unterschiedlich. Da fragt man sich, was der Grund dafür ist“, kritisierte Experte Fritz Sörgel das unterschiedliche Vorgehen. Allerdings sei dies keine Ausrede für Athleten, denen verbotene Substanzen nachgewiesen würden. „Jeder ist für seinen Körper verantwortlich, und für den einen Athleten sind Stimulanzien das richtige Dopingmittel und für andere EPO“, erklärte der Nürnberger Pharmakologe. „Ich bin für eine Gleichbehandlung. Wenn wir das Prinzip der strict liability aufgeben, sind wir verloren.“ (dpa)

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