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Matthias Lanzinger

© dpa

Nach Unterschenkel-Amputation: Österreicher Lanzinger verklagt Skiverband

Im März diesen Jahres hatte sich der Österreicher Matthias Lanzinger beim Super-G einen offenen Unterschenkelbruch zugezogen. Nach Komplikationen musste dem 27-Jährigen der Unterschenkel amputiert werden. Nun verklagt Lanzinger den Internationalen Skiverband.

Gut sieben Monate nach seinem tragischen Unfall verlangt der unterschenkelamputierte Österreicher Matthias Lanzinger Schadenersatz vom Internationalen Skiverband (Fis). Wie Lanzingers Anwalt Manfred Ainedter am Montag bestätigte, ist ein Schreiben mit den Forderungen des beim Super-G-Rennen in Norwegen Anfang März gestürzten Sportlers an den Fis-Präsidenten Gian-Franco Kasper unterwegs. Grundlage für die Forderungen sei das Gutachten des Gefäßchirurgen Bernd Steckmeier, das Fehler in der Versorgung aufzeigen soll.

"Es wurde gepfuscht"

"Die Expertise belegt schwarz auf weiß, dass bei meinem Mandanten gepfuscht worden ist", erklärte Ainedter. Fis-Renndirektor Günter Hujara konnte keine Stellung nehmen. "Mir selbst liegt nichts vor und auch im Büro nicht", sagte Hujara. Da man weder Schreiben noch Gutachten kenne, könne man zu der Thematik nicht viel sagen. "Es geht um medizinische Themen, die jetzt überprüft werden", sagte Hujara.

Beim Super-G in Kvitfjell war Lanzinger so schwer gestürzt, dass er sich einen offenen Unterschenkelbruch mit schweren Gefäßverletzungen zugezogen hatte. Wegen Komplikationen musste der 27-Jährige mehrfach operiert werden, am Ende war die Unterschenkel-Amputation nicht zu vermeiden. Laut dem 54 Seiten umfassenden Gutachten des Münchner Arztes Steckmeier soll es nach Informationen der österreichischen Nachrichtenagentur APA bei Lanzingers Sturz zu nicht vertretbaren Verzögerungen und anschließend auch zu einer mangelhaften chirurgischen Versorgung im Krankenhaus in Oslo gekommen sein.

Fis bestreitet Fehler

Nach dem Sturz in Kvetfjell war Lanzinger zunächst in das für die notwendigen Operationen nicht ausgerüstete Krankenhaus nach Lillehammer und dann erst weiter in die Hauptstadt gebracht worden. Dort sollen gemäß des Gutachtens die gefäßchirurgischen Eingriffe nicht fachgerecht erfolgt sein. Ob tatsächlich die Fis oder lokale Veranstalter für eventuelle Fehler geradestehen müssten, ist offen. Die Fis hatte Fehler im Fall Lanzinger stets bestritten.

Im Januar 1994 hatte es nach dem Tod der österreichischen Skirennfahrerin Ulrike Maier entsprechende Klagen und Forderungen gegeben. 1996 endete der Prozess mit einer Einigung und einer Schadenersatzzahlung durch die Fis in Höhe von 600.000 Schweizer Franken. Mittlerweile müssen alle an Fis-Wettbewerben teilnehmenden Athleten für die Lizenz-Erlangung unterschreiben, dass sie sich aller Risiken bewusst sind und dass sie die Fis, den nationalen Skiverband und die Organisatoren von jeglicher Haftung befreien.

Im Sommer hatte die Fis alle Strecken noch einmal überprüft, Rettungs- sowie Medizin-Protokolle wurden angepasst. "In 99 Prozent aller Fälle des Rettungswesens bewegen wir uns am oberen Rand von dem, was möglich ist auf einer Rennpiste in freier Natur", hatte Hujara noch am Wochenende im österreichischen Sölden erklärt. "Wir können aber keine Garantien geben, dass nichts passieren kann."

Christian Kunz, Michael Becker[dpa]

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