zum Hauptinhalt

Sport: Neues vom Fiskus

Bei der Steuererklärung für das Jahr 2007 ist einiges zu beachten – welche Regelungen für Pendler, Sparer, Spender & Co gelten

Bis Silvester sind es zwar noch ein paar Tage. Doch wer schon jetzt den Vorsatz gefasst hat, sich um seine Steuererklärung für das Jahr 2007 endlich einmal rechtzeitig zu kümmern, sollte einige Änderungen im Steuerrecht beachten. Sieben wichtige Regelungen im Überblick:

PENDLERPAUSCHALE

Sie war dieses Jahr in aller Munde: die Pendlerpauschale. Seit dem 1. Januar 2007 sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich keine Werbungskosten mehr und werden erst ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten behandelt.

Mit Beschluss vom 23. August 2007 stellte der Bundesfinanzhof allerdings fest, dass ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestehen. Das letzte Wort hat nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), mit dessen Entscheidung 2008 gerechnet wird. Die Einkommenssteuerbescheide 2007 ergehen bezüglich der Pendlerpauschale vorläufig und können nach einer Entscheidung des BVerfG korrigiert werden. Man sollte sich also ruhig den vollen Freibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen – für alle Fälle aber auf eine entsprechende Nachzahlung, plus sechs Prozent Aussetzungszinsen, gefasst sein.

HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Schon seit 2003 können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Gemeint sind damit zum Beispiel Handwerkerlöhne oder Kosten für die Wohnungsreinigung, aber auch Ausgaben für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Bisher konnten 20 Prozent der entsprechenden Kosten geltend gemacht werden, je Haushalt jedoch höchstens 600 Euro pro Jahr. Ab 2007 wurde diese Regelung nun erweitert: Betreuungsleistungen sind jetzt bis zu einer Höhe von 1200 Euro abzugsfähig. Außerdem können auch Kosten für die Modernisierung und Instandhaltung von privatem Wohnraum angesetzt werden – allerdings nur bis zu einer Höhe von 600 Euro.

SPARERFREIBETRAG

Zum 1. Januar 2007 wurde durch das Steueränderungsgesetz 2007 der so genannte Sparerfreibetrag gesenkt: Blieben Einkünfte aus Kapitalvermögen früher bis zu einer Höhe von 1370 Euro (Ledige) beziehungsweise 2740 Euro (Verheiratete) steuerfrei, so sind es seither nur noch 750 Euro beziehungsweise 1500 Euro. Berücksichtigt man den unveränderten Werbungskosten-Pauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen, können daher jetzt nur noch höchstens 801 Euro – bei Zusammenveranlagung 1602 Euro – freigestellt werden.

Aus diesem Grund werden vermutlich auch im kommenden Jahr viele Eltern Vermögen an ihre Kinder übertragen, sofern ihr eigenes Freistellungsvolumen ausgeschöpft ist. Bei der Errichtung des Kontos ist es wichtig, der Bank gegenüber deutlich zu machen, dass das Geld sowie sämtliche Ansprüche gegen das Kreditinstitut dem Kind zustehen und dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern allein auf dem elterlichen Sorgerecht beruhen soll. Außerdem sollte man im Blick haben, dass die Übertragung des Vermögens sich unter Umständen nachteilig auf das Kindergeld sowie auf eventuelle Bafög-Ansprüche auswirken kann – und sich vorher entsprechend beraten lassen.

SPENDEN UND EHRENAMT

Ebenfalls zum 1. Januar 2007 ist das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Es sieht unter anderem eine neue Höchstgrenze für den Abzug von Spenden als Sonderausgaben vor: Während früher unterschieden wurde, ob die Gelder kirchlichen, religiösen und gemeinnützigen Zwecken (dann fünf Prozent) oder mildtätigen, wissenschaftlichen und besonders förderungswürdigen kulturellen Zwecken (dann zehn Prozent) zugute kommen, gilt nunmehr eine einheitliche Regelung: Bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte darf der Spendenabzug betragen – und zwar für alle förderungswürdigen Zwecke.

Freuen kann sich außerdem, wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer arbeitet und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält. Rückwirkend zum 1. Januar 2007 bleibt diese bis zur Höhe von 2100 Euro – statt wie bisher bis 1848 Euro – steuerfrei. Auch für andere Personen, die ehrenamtlich Verantwortung übernehmen, gibt es eine Steuervergünstigung: Der so genannte Ehrenamtsfreibetrag billigt ihnen eine steuerfreie Aufwandsentschädigungen von bis zu 500 Euro im Jahr zu.

FREIWILLIGE STEUERERKLÄRUNG

Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, wird sich über eine Reglung des Jahressteuergesetzes 2008 besonders freuen: Künftig hat er dazu nicht mehr bloß zwei, sondern vier Jahre Zeit. Die Frist soll rückwirkend zum Steuerjahr 2005 verlängert werden.

ERBSCHAFTSSTEUER

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 tritt voraussichtlich auch die Reform der Erbschaftssteuer in Kraft, auf deren Eckpunkte sich Union und SPD Anfang November geeinigt haben. Die Freibeträge für nahe Familienangehörige sollen danach deutlich erhöht werden: Ehepartner erben künftig bis zu 500 000 Euro steuerfrei statt wie bisher 300 000 Euro. Das gleiche soll für eingetragene Lebenspartner gelten. Für Kinder ist eine Erhöhung von 205 000 Euro auf 400 000 Euro vorgesehen. Entfernte Verwandte und andere Erben werden dagegen künftig mehr Steuern zahlen müssen.

Für Erben von Betrieben will die Große Koalition ein so genanntes Abschmelzmodell in Kraft setzen: Danach soll die Steuerforderung nach zehn Jahren ganz entfallen, wenn das Unternehmen in seinen wesentlichen Strukturen fortgeführt worden ist. Steuerfrei gestellt werden aber nur 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens.

AB 2009: ABGELTUNGSSTEUER

Sie kommt zwar erst zum 1. Januar 2009, private Anleger sollten sich aber bereits jetzt mit der neuen Abgeltungssteuer vertraut machen: Einkünfte aus Kapitalvermögen und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind ab übernächstem Jahr nicht mehr dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Stattdessen wird eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, erhoben.

Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ist der Bruttoertrag, der nur durch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ledige) beziehungsweise 1602 Euro (Verheiratete) reduziert wird. Der Steuerabzug erfolgt direkt bei den Banken. Steuerzahler mit hohen Steuersätzen profitieren von der neuen Regelung: Wurden ihre Erträge doch bisher um bis zu 47 Prozent Einkommenssteuer geschmälert.

Die Autorin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht in der Berliner Kanzlei Becker-Lühl. Im Internet: www.anwaltshaus1.de

Heike Zillmann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false