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Ray Rice fiel nicht das erste Mal durch häusliche Gewalt auf. Nun wurde er entlassen.

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Update

NFL - Baltimore Ravens: Ray Rice nach zweitem Prügelvideo entlassen

Football-Star Ray Rice ist von den Baltimore Ravens entlassen worden. Hintergrund: Ein Video zeigt den Super-Bowl-Sieger, wie er seine Lebensgefährtin schlägt.

Football-Star Ray Rice ist wegen einer Prügel-Attacke gegen seine damalige Verlobte und heutige Ehefrau Janay Palmer von den Baltimore Ravens entlassen und von der NFL auf unbestimmte Zeit suspendiert worden. Das teilten der Club und die National Football League am Montag (Ortszeit) mit. Rice war bereits am 24. Juli wegen des Vorfalls für zwei Spiele gesperrt worden. Nachdem nun aber ein zweites Video von der Auseinandersetzung mit seiner Lebensgefährtin in einem Fahrstuhl des Atlantic City Casinos öffentlich geworden war, zogen die NFL und die Ravens drastischere Konsequenzen.

Das Video zeigt, wie Rice im Februar dieses Jahres seine damalige Verlobte Janay Palmer im Fahrstuhl bewusstlos schlägt. Einen Monat später heirateten die beiden. „Wir haben dieses Video nun zum ersten Mal gesehen. Das hat die Dinge verändert“, sagte Ravens-Coach John Harbaugh nach einem Treffen mit den Club-Verantwortlichen. Im Sommer hatten die Baltimore Ravens noch von disziplinarischen Schritten gegen ihren Running Back abgesehen. Rice, der mit Baltimore 2013 den Super Bowl gewann, hatte sein Vergehen als „unentschuldbar“ bezeichnet.

Die Prügel-Attacke hat sogar US-Präsident Barack Obama auf den Plan gerufen. Häusliche Gewalt sei „verächtlich und nicht hinnehmbar“, ließ der amerikanische Staatschef über seinen Sprecher Josh Earnest am Montag (Ortszeit) mitteilen. „Echte Männer schlagen ihre Frau nicht, unabhängig davon, ob es in der Öffentlichkeit oder privat ist“, betonte der zweimalige Familienvater Obama.

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Im Zuge des Vorfalls hatte die NFL ihre Liga-Statuten verschärft. Bei Fällen von häuslicher Gewalt soll es zukünftig eine Sperre von sechs Spielen geben, ein weiteres Vergehen würde ein Berufsverbot in der NFL von mindestens einem Jahr nach sich ziehen. (dpa)

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