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Sport: Profis müssen weiter zahlen Arbeitsgericht entspricht Fährmanns Klage nur teilweise

(cbu). Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage des früheren Fußballprofis Christian Fährmann gegen eine Vertragsstrafe durch dessen ehemaligen Arbeitgeber 1.

(cbu). Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage des früheren Fußballprofis Christian Fährmann gegen eine Vertragsstrafe durch dessen ehemaligen Arbeitgeber 1. FC Union Berlin nur teilweise entsprochen. Der Zweitligist muss Fährmann 2000 von 3000 Euro zurückzahlen, die der Spieler wegen einer nicht vorgelegten ArbeitsunfähigkeitsBescheinigung im März 2002 hatte zahlen müssen. Die Vertragsstrafen-Klausel in den Musterverträgen der Deutschen Fußball-Liga (DFL) bleibt nach dem Urteil allerdings zunächst wirksam.

Während der 1. FC Union sich mit der teilweisen Rückzahlung einverstanden erklärte, schloss Fährmanns rechtlicher Vertreter, Frank Rybak von der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV), nicht aus, vor dem Landesarbeitsgericht in die Berufung zu gehen. Denn die Spielergewerkschaft hatte sich vom Gericht ursprünglich eine gründlichere Überprüfung der Vertragsstrafe als Disziplinierungsmittel der Vereine erhofft. „Wir wollen keine Zwischenlösung, sondern eine klare Regelung über diesen Einzelfall hinaus. An dieser Rechtsauffassung halte ich auch fest“, sagte Rybak, der weiterhin eine detaillierte Lösung für das Vertragsrecht fordert. Mit etwas mehr Mut sei das auch zu schaffen, sagte Rybak. An Spekulationen über eine mögliche europäische Auswirkung des Urteils wollte er sich indes nicht beteiligen – der Vergleich zum Bosman-Urteil hinkt seiner Meinung nach: „Die Wirkung eines Präzedenzurteils würde sich auf Deutschland beschränken, weil es sich um ein Thema im deutschen Arbeitsrecht handelt.“ Doch das Präzedenzurteil muss erst einmal gefällt werden.

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