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Sport: Rechtsstreit: TeBe siegt - vor Gericht

Klaus von Feldmann ist Vorsitzender Richter beim Arbeitsgericht Berlin. Das schließt nicht aus, dass er sich auch im Fußballgeschäft auskennt.

Von Karsten Doneck, dpa

Klaus von Feldmann ist Vorsitzender Richter beim Arbeitsgericht Berlin. Das schließt nicht aus, dass er sich auch im Fußballgeschäft auskennt. So konnte er sich auch einen bissigen Seitenhieb nicht verkneifen, als er gestern routiniert, kurz und charmant den Verkündungstermin im Streitfall zwischen Trainer Winfried Schäfer und seinem ehemaligen Arbeitgeber Tennis Borussia erledigte. "Der Trainer", sagte von Feldmann und meinte Schäfer, "galt bei Vertragsabschluss als einer der Spitzentrainer in Deutschland." So weit, so gut. Dann kam sein lästerlicher Zusatz: "Ich lasse mal dahingestellt, ob zu Recht oder nicht."

Um Recht ging es freilich. Und das Urteil, das von Feldmann verkündete, war ein heftiger Schlag für Schäfer. Seine Klage, die darauf zielte, TeBe für noch ausstehende Gehälter bis Juni 2002 um 4,1 Millionen Mark zu erleichtern, wurde abgewiesen. Die streitenden Parteien hatten sich bereits am 6. Dezember vor dem Arbeitsrichter getroffen. Seinerzeit wurde ein Vergleich geschlossen: TeBe sollte Schäfer 1,2 Millionen Mark zahlen. Der Trainer und sein Anwalt Ulrich Weber akzeptierten, doch der Verein machte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch. Gegen das jetzt ergangene Urteil wird Schäfers Anwalt Berufung einlegen. Verhandelt wird innerhalb der nächsten sechs Monate vor dem Landesarbeitsgericht.

Richter von Feldmann schloss sich in seiner Urteilsbegründung der Sichtweise von Tennis Borussia an. Demnach sei das Arbeitsverhältnis zwischen Schäfer und TeBe mit dem Lizenzentzug für den Klub als beendet anzusehen, der Vertrag des Trainers habe nur Gültigkeit für die Erste und Zweite Liga gehabt. Nun existiert aber aus dem Jahre 1981 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das Schäfers Rechtsanwalt Weber auch auf seinen Mandanten angewendet wissen möchte. Profi Peter Dewinski hatte damals gegen den Bonner SC nach dessen Lizenzentzug erfolgreich geklagt. Michael Plassmann, Vorstandsmitglied bei TeBe und selbst Jurist, hält beide Fälle für nicht vergleichbar. "Beim Bonner SC wurde damals ein Mustervertrag des Deutschen Fußball-Bundes verwendet. Wir aber hatten eine individuell ausgearbeitete Vereinbarung mit Herrn Schäfer", sagt Plassmann. "Bei uns geht es auch gar nicht um den klassischen Arbeitnehmer. Herr Schäfer war bei uns ja ein Leitender Angestellter." Einer, der mit 150 000 Mark im Monat entlohnt wurde.

Schäfer und sein Anwalt sparten sich gestern die Reise nach Berlin zum Verkündungstermin. Und werden nun erst einmal selbst zur Kasse gebeten. Von Feldmann: "Der Kläger trägt die Kosten." Die hängen vom Streitwert ab, der auf 4,1 Millionen Mark festgelegt wurde. Knapp 38 000 Mark an Kosten kommen da auf Winfried Schäfer zu. Und von Feldmann stellt trocken fest: "Die Anwälte freuen sich über die Höhe des Streitwerts."

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