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Der Provinzclub SV Wilhelmshaven ist aus dem jahrelangen Machtkampf mit den großen Fußball-Verbänden als Sieger hervorgegangen.

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Update

Sieg vor dem Bundesgerichtshof: SV Wilhelmshaven will zurück in die Regionalliga und fordert Schadenersatz

Der Bundesgerichtshof hat den Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven aus der Regionalliga Nord vom Sommer 2014 für unwirksam erklärt. Nun sieht der Verein die Verbände in der Bringschuld.

Nach dem Sieg des SV Wilhelmshaven vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Rechtsstreit mit den Fußball-Verbänden hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) eine gründlich Prüfung des Urteils und eine schnelle Reaktion angekündigt. Der BGH hatte den vom Weltverband Fifa angeordneten und vom Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) vollzogenen Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord in der Saison 2013/2014 für rechtswidrig erklärt.

„Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und sorgfältig analysieren“, teilte DFB-Vizepräsident Rainer Koch am Dienstag mit. „Auf dieser Grundlage werden wir sehr schnell klären müssen, was zu tun ist, um den Verpflichtungen als deutscher Fußball gegenüber der Fifa und den anderen weltweiten Fußballorganisationen auch weiterhin nachkommen zu können und dem international gültigen Spieler-Transferrecht auch in Deutschland zur Durchsetzung zu verhelfen“, ergänzte der für Rechtsfragen im DFB zuständige Koch.

Der DFB hatte in dem Prozess die Interessen des NFV vertreten. Der frühere Regionalligist SV Wilhelmshaven weigert sich seit 2008, für den früheren Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von insgesamt 157 500 Euro an zwei argentinische Clubs zu zahlen. Wilhelmshaven fordert nun eine finanzielle Entschädigung und möchte in die Regionalliga Nord zurückversetzt werden.
Wann und wie das BGH-Urteil umzusetzen ist, konnten weder DFB noch der NFV in Bremen sagen. Koch schloss Satzungsänderungen nicht aus, weil der BGH den Amateurclub nicht als DFB-Mitglied anerkennt. „Ohne einheitliche, nachvollziehbare und verbindliche Regelungen ist ein rechtssicherer Spielbetrieb nicht möglich. Gegebenenfalls notwendige Satzungsänderungen müssten umgehend auf den Weg gebracht werden“, sagte der DFB-Vizepräsident. (dpa)

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