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Sport: Sportgericht kippt das Geisterspiel DFB wandelt Strafe für St. Pauli in Platzsperre

Helmut Schulte hatte sich einen schwarzen Schlips mit Hunderten von kleinen Totenköpfen umgebunden. Gernot Stenger trug eine braun-weiße Ausführung mit Vereinsemblem.

Helmut Schulte hatte sich einen schwarzen Schlips mit Hunderten von kleinen Totenköpfen umgebunden. Gernot Stenger trug eine braun-weiße Ausführung mit Vereinsemblem. Beide Utensilien sollen Glücksbringer sein, und offenbar haben der Sportchef und der Vizepräsident des FC St. Pauli einen guten Griff getan. Mit sichtbarer Erleichterung vernahmen die beiden Vereinsvertreter am Donnerstag, wie der Fußballbundesligist in der mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht einen bemerkenswerten Erfolg feierte: Das Schreckensszenario eines Geisterspiels am Ostersamstag gegen Werder Bremen (23. April) oder gar zum Saisonkehraus gegen den FC Bayern München (7. Mai) wegen eines Bierbecherwurfs im abgebrochenen und mit 0:2 gewerteten Heimspiel gegen Schalke 04 ist abgewendet. Trainer Holger Stanislawski fand das Urteil in erster Reaktion gleich „überragend – das nennt man Fairplay.“

Der 41-Jährige wird dann schon in Hoffenheim sein, wenn der Kiezklub das erste Heimspiel der kommenden Saison in einem 50 Kilometer von Hamburg entfernten Stadion austragen muss – „unter Teilausschluss der Öffentlichkeit“, wie der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans Lorenz, ausführte. Maximal 12 500 Zuschauer werden zugelassen sein, „damit der Verein keinen wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht, wenn er in ein größeres Stadion in Bremen oder Hannover ausweicht“, sagte Lorenz nach dem dreistündigen Verhandlungsmarathon. Am Ende konnte er sich einen kleinen Scherz nicht verkneifen: „Pauli trägt nächste Spielzeit das Risiko, zuerst gegen Bayern zu spielen – oder die Hoffnung, gegen Paderborn anzutreten.“ Lorenz begründete das letztlich salomonische Urteil – erstinstanzlich sah die Bestrafung eine Begegnung vor leeren Rängen vor – „mit dem Charme, nicht in den laufenden sportlichen Wettbewerb einzugreifen.“

Der Schlichtungsspruch macht vor dem Hintergrund Sinn, weil der Klub angekündigt hatte, übers DFB-Bundesgericht letztinstanzlich bis vors Neutrale Schiedsgericht ziehen zu wollen. „Dieser Rechtsweg hätte sich mindestens weitere drei, vier Wochen und damit über das Saisonende gestreckt“, sagte Lorenz ein, der seine Institution nicht als „Durchlauferhitzer“ missbrauchen lassen wollte. Auch so sei der FC St. Pauli „finanziell betroffen und muss vielfältige logistische Probleme bewältigen“. Schulte beeilte sich um die Feststellung, dass „uns auch dieses Urteil wirtschaftlich treffen wird, deshalb fühlen uns nicht als Sieger.“

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