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Sportwetten: Bwin kann vorerst weitermachen

Der private Sportwettenanbieter Bwin darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vorläufig weiterhin Sportwetten veranstalten und vermitteln sowie für diese werben.

Dresden - Das Verwaltungsgericht Dresden gab dem Eilantrag des Unternehmens gegen das vom Regierungspräsidium Chemnitz erlassene, sofort zu vollziehende Gewerbeverbot statt, wie ein Gerichtsprecher mitteilte. Danach kamen die Richter zu der Auffassung, es sei nicht offensichtlich, dass die ursprünglich nach dem Gewerbegesetz der DDR erteilte Erlaubnis zur "Eröffnung eines Wettbüros für Sportwetten" nicht auch die Veranstaltung von Oddset-Wetten und deren Vermarktung etwa im Internet erfasse. Diese Tätigkeit sei zudem jahrelang vom Freistaat Sachsen nicht beanstandet worden, hieß es. Eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit soll ein Hauptverfahren zu einem späteren Zeitpunkt bringen.

Kurz vor dem Start der neuen Bundesliga-Saison hatte das sächsische Innenministerium den internationalen Toto-Anbieter aus Neugersdorf mit einem Gewerbeverbot belegt. Danach waren dem Unternehmen sowohl das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten wie auch das Werben dafür untersagt worden. Das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz erließ entsprechende Untersagungsverfügungen unter Androhung einer Geldstrafe.

Den Dresdner Richtern zufolge sah das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 28. März 2006 im staatlichen Sportwettenmonopol in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit. Daher überwiege derzeit das Interesse des Wettanbieters an der Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes das staatliche Interesse am Sofortvollzug des Verbotes. Andernfalls werde die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers gefährdet. Zudem drohe der Verlust von 52 Arbeitsplätzen, hieß es in dem Beschluss. Gegen diesen kann Sachsen nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde einlegen. (tso/ddp)

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