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Sport: Staatsanwalt stellt Verfahren ein - Rätsel um die A-Probe

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat den "Fall Dieter Baumann" nicht lösen können und am Ende ihrer Ermittlungen sogar neue Rätsel aufgegeben. "Ein konkreter Tatverdächtiger konnte nicht ermittelt werden", erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Ellinger auf einer Pressekonferenz in Tübingen.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat den "Fall Dieter Baumann" nicht lösen können und am Ende ihrer Ermittlungen sogar neue Rätsel aufgegeben. "Ein konkreter Tatverdächtiger konnte nicht ermittelt werden", erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Ellinger auf einer Pressekonferenz in Tübingen. Seine Behörde hat deshalb das Verfahren eingestellt. Ebenso wenig konnte dem unter Dopingverdacht stehenden Olympiasieger nachgewiesen werden, dass er die "Zahnpasta-Affäre" selbst inszeniert und sich als Opfer eines Anschlags hingestellt hat.

Nun erhält der Rechtsausschuss des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Akteneinsicht und wird dann entscheiden, ob der Langstreckenläufer für zwei Jahre gesperrt wird. Der Vorsitzende des dreiköpfigen Gremiums, Wolfgang Schoeppe, möchte das Verfahren im Juni abschließen. "Ich bin zuversichtlich, denn ein Gutachten lässt einen Anschlag als sehr wahrscheinlich erscheinen", sagte Baumanns Anwalt Michael Lehner, der bei einem weiteren Misserfolg vor das DSB-Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht gehen will.

Zur Aufklärung des mysteriösen Falles konnte Baumann nichts beitragen. Der Staatsanwaltschaft oder Polizei gegenüber hat der 35-jährige Tübinger keinen konkreten Tatverdacht geäußert, obwohl er kürzlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Main) geäußert hatte, einen "konkreten Verdacht" zu haben.

Baumann hatte am 2. Dezember Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung gestellt. Trotz einer Vielzahl von Zeugenbefragungen, zweier in Auftrag gegebener wissenschaftlicher Gutachten und kriminaltechnischen Untersuchungen kam die Staatsanwaltschaft in dem Aufsehen erregenden Fall nicht viel weiter. Ob das verbotene Norandrostendion wirklich, wie es Baumann erklärt, über die manipulierte Zahnpasta in seinen Urin gelangt ist, "ließ sich aus wissenschaftlicher Sicht nicht mit ausreichender Sicherheit widerlegen oder bestätigen", so Ellinger.

Uneinig sind sich dabei auch Professor Wilhelm Schänzer vom Kölner Kontrolllabor und Professor Fritz Sörgel vom Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung (IBMP) in Nürnberg, die jeweils ein Gutachten für die Staatsanwaltschaft erstellt haben. Schänzer geht davon aus, dass das Mittel über die Mundschleimhaut aufgenommen wurde, Sörgel hat daran Zweifel. Eine Art "Obergutachten" ist nach Ansicht des ermittelnden Staatsanwaltes Rolf Kindsvater nicht möglich, weil vor lauter "Forscherei" nichts mehr von Baumanns Urinprobe übrig ist.

Immer umstrittener wird die Rolle von Schänzer. Wie Kindsvater mitteilte, ist in der in Köln am 12. November geöffneten A-Probe entgegen ursprünglichen Informationen nicht mehr das verbotene Norandrostendion gefunden worden. A- und B-Probe seien nicht identisch. Schänzer habe dies mit Bakterienbefall begründet, Sörgel geht von einer Verwechslung aus. Am Dopingverdacht ändert sich dadurch allerdings nichts, da Baumann zuvor am 19. Oktober in Kreischa positiv gestestet worden war.

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