zum Hauptinhalt

Sport: Staatsvertrag vor Gericht

Die liberalen jüdischen Gemeinden klagen gegen die Bundesrepublik Von Walter Homolka

Jetzt ist es also passiert: die liberalen Juden in Deutschland werden die Bundesregierung verklagen, weil sie ihre verfassungsmäßigen Rechte durch den Staat missachtet sehen. In vielerlei Hinsicht eine beschämende Situation für Deutschland, die der Vorsitzende der Union progressiver Juden in Deutschland, Dr. Jan Mühlstein, am Donnerstag in bewegende Worte fasste: "Wir haben sieben Jahre gekämpft, dreizehn Monate gehofft und nun müssen wir mit unserem Anliegen auf Gleichheit vor dem Grundgesetz zu Gericht ziehen. Für Juden in Deutschland ist das eine bittere Erkenntnis".

Was ist geschehen? Seit Jahren schwelt eine Auseinandersetzung um die gleichberechtigte Religionsausübung aller jüdischen Glaubensrichtungen in unserem Land, die symptomatisch ist für die Grauzone, in der sich deutsches Staatskirchenrecht bewegt. Staat und Religionen sind klar voneinander getrennt, haben aber eine Vielzahl von Bereichen, die sehr partnerschaftlich gestaltet werden – auch unter massivem Einsatz von Steuergeldern.

Bei jüdischen Gemeinden in Deutschland kommt überdies noch die besondere Verantwortung hinzu, dem Unrecht des Nazi-Regimes eine besondere Fürsorge und Umsicht durch die Bundesrepublik Deutschland entgegenzustellen. Wenig umsichtig handelte die rot-grüne Bundesregierung aber in der Vergangenheit, wenn es um die Frage der Gleichbehandlung aller jüdischen Bekenntnisse in Deutschland ging. Gerade die liberale Richtung, die vor dem Zweiten Weltkrieg das Bild jüdischen Lebens maßgeblich geprägt hatte, erfuhr seit Mitte der neunziger Jahre eher Abweisung. Lange dauerte es, bis das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2002 letztinstanzlich festgestellt hatte, es gehöre sehr wohl zu den ordnungspolitischen Aufgaben des Staates, für eine Gleichbehandlung aller jüdischen Bekenntnisse zu sorgen und den ungehinderten Zugang zu öffentlichen Mitteln zu gewährleisten, ganz gleich, ob eine jüdische Gemeinde dem Zentralrat angehöre oder nicht.

Dem steht seit 2003 ein Vertrag der Bundesregierung gegenüber, der den Zentralrat der Juden in Deutschland zum Exekutor gegenüber allen Juden in Deutschland macht. Diese Rolle des Zentralrates ist aber eine eigenmächtig gewählte. Besonders weil die Union progressiver Juden in Deutschland zwischen allen Stühlen landete. Der Staat wollte mit den Liberalen nicht so recht. Andererseits wies der Zentralrat der Juden auch die Anträge liberaler jüdischer Gemeinden und Landesverbände auf Mitgliedschaft ab. Ich meine: Wer als Staat die Minderheit schützen möchte, weil ihm der Pluralismus in unserer Gesellschaft ein echtes Anliegen ist, müsste diesen Schutz erst recht für die Minderheit in der Minderheit gelten lassen.

Kein gutes Bild also für Deutschland, wenn Juden eine solche Behandlung durch den Staat beklagen und die Gerichte anrufen müssen, weil Exekutive und Legislative in unserem Land nicht genug getan haben, um die Belange aller Juden auszugleichen und zu sichern.

Der Schritt der liberalen jüdischen Gemeinden macht zweierlei deutlich: Weder hat der Zentralrat die ihm von der Regierung eingeräumte Chance genützt, sich zu einer legitimen und weltanschaulich neutralen Vertretung aller jüdischer Gemeinden in Deutschland zu wandeln, noch hat der Staat die Neutralität gewahrt, die verhindern soll, dass er in die Eigenart religiöser Bekenntnisse eingreift. Zur Eigenart des Judentums gehört nämlich die Ausprägung in verschiedene Richtungen, die überall sonst auf der Welt weitgehend ihre eigenen Wege gehen.

Nur der deutsche Ordnungssinn strebt nach Einheitlichkeit – und greift damit eben in diese religiöse Sphäre ein. Preußens Gloria dekretierte noch in absoluter Selbstherrlichkeit, wie Religion im Staate auszusehen habe. Der Berliner Republik jedoch ist dies verwehrt. Wer als Regierung diese Grenze außer Acht lässt, fahrlässig oder absichtlich, hat keinen Respekt vor dem Grundgesetz und seinen Prinzipien. Aber auch der Zentralrat muss sich fragen lassen, warum er uns Bürgern eine solche Beschädigung von Bundestag und Bundeskanzler zumutet.

Warum müssen Juden in Deutschland sieben Jahre um Anerkennung kämpfen, obwohl sie zur weltweit größten Bekenntnisströmung des Judentums gehören? Warum wurde ihnen in einem Vertrag kein Platz eingeräumt, der doch einem deutsch-jüdischen Kulturerbe und dem Erblühen jüdischen Lebens in Deutschland gewidmet ist? So sieht das auch der Staatskirchenrechtler Axel von Campenhausen in einem Gutachten, das der Regelung der jüdischen Belange durch die Bundesregierung allein durch diesen Vertrag mit dem Zentralrat kein gutes Zeugnis ausstellt.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages hatten es kommen sehen. Hartmut Koschyk von der CSU verwies zu Recht darauf, schon vor der Vertragsunterzeichnung sei die Skepsis geäußert worden, ob alle Richtungen des jüdischen Lebens in Deutschland an den Leistungen aus dem Vertrag teilhaben könnten. Deshalb habe der Innenausschuss des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung vom 4.6.03 ausdrücklich auf die in der Vertragsbegründung geäußerte Erwartung der Regierung verwiesen, dass die vereinbarte Leistung „der gesamten jüdischen Gemeinschaft zugute kommt“. Alle Fraktionen des Bundestages und die PDS waren sich damals einig: Liberale Juden sollten angemessen an der staatlichen Förderung beteiligt werden. Der Vertragstext aber setzte auf die Einsicht des Zentralrates, in der Gleichbehandlung aller dem politischen Willen Geltung zu verschaffen. Dieses Vertrauen war trügerisch und es war verfassungsrechtlich falsch.

Deshalb muss jetzt der Bundesrechnungshof schnell ein aussagekräftiges Bild über die Vergabepraxis von Steuergeldern durch den Zentralrat erheben. Der Innenausschuss des Bundestages muss endlich prüfen, warum der Wille der Abgeordneten bei Zentralrat und Innenministerium ungehört verhallte. Und der Bundeskanzler muss sich fragen lassen, warum er den Zentralrat zum Hüter über den Pluralismus gemacht hat und damit den Bock zum Gärtner.

Rabbiner Dr. Walter Homolka ist Rektor des Abraham Geiger Kollegs an der Universität Potsdam und Mitglied im Gesprächskreis "Juden und Christen" beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Foto:privat

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false