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Steueraffäre: Bewährung für Hoeneß?

Uli Hoeneß kann in der Affäre wegen seiner Steuerhinterziehung in Millionenhöhe offenbar mit einem milden Urteil rechnen.

Nach Angaben von „Spiegel Online“ scheint die Staatsanwaltschaft lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gegen den Präsidenten des FC Bayern München beantragen zu wollen. Zudem solle Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen, was einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren entspricht. Weiter heißt es, die Staatsanwaltschaft München II könnte noch im August Anklage gegen Hoeneß erheben, der Prozess solle dann möglicherweise schon im September beginnen.

In der Münchner Justiz bemüht man offenbar eine Vorschrift des Strafgesetzbuches, die es dem Gericht erlaubt, eine Geldstrafe bei der Bewährung auszuklammern. Denn bei einer Gesamtstrafe von mehr als zwei Jahren ist eine Bewährung ausgeschlossen.

Die angestrebte Milde für Hoeneß erklärt sich vor allem dadurch, dass wohl nur ein Teil seines Steuervergehens als strafbar gewertet werden soll. So soll die Hinterziehung von gut 2,3 Millionen der insgesamt rund 3,2 Millionen Euro geschuldeten Steuern angeblich älter als fünf Jahre und damit verjährt sein. Der strafrechtlich relevante Anteil betrüge dann nur knapp 900.000 Euro.

Der Bundesgerichtshof hatte 2012 bekräftigt, dass bei Steuerhinterziehung über einer Million Euro keine Bewährungsstrafe mehr möglich sein soll. (Tsp)

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