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Sport: Theorie gerät ins Wanken - Norandrostendion offenbar doch nicht in Zahnpasta

Dieter Baumann hat bei der Suche nach Beweisen für seine Anschlag-Theorie einen Rückschlag erlitten. Nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" kann das Kölner Doping-Analyselabor unter der Leitung von Wilhelm Schänzer nicht nachweisen, dass die im Urin des Olympiasiegers gefundenen Dopingspuren auf die Einnahme des in zwei Zahnpastatuben gefundenen Norandrostendion zurückzuführen sind.

Dieter Baumann hat bei der Suche nach Beweisen für seine Anschlag-Theorie einen Rückschlag erlitten. Nach einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" kann das Kölner Doping-Analyselabor unter der Leitung von Wilhelm Schänzer nicht nachweisen, dass die im Urin des Olympiasiegers gefundenen Dopingspuren auf die Einnahme des in zwei Zahnpastatuben gefundenen Norandrostendion zurückzuführen sind. Dies bestätigte der Tübinger Staatsanwalt Rolf Kindsvater.

Schänzer wollte sich nicht zu den Ergebnissen der Untersuchungen seines Labors äußern, deutete aber an, dass die Aussagen des Staatsanwaltes korrekt sind. "Ich kann das nicht kommentieren, die Staatsanwaltschaft ist aber auskunftsberechtigt", sagte Schänzer. Nachdem sich der Leiter des Institutes für Biochemie an der Kölner Sporthochschule Anfang des Jahres in der Öffentlichkeit zum Fall Baumann geäußert hatte, war es zum Streit mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) gekommen, der dem Forscher Befangenheit vorgeworfen hatte. In einer gemeinsamen Erklärung mit dem DLV verpflichtete sich Schänzer, ausschließlich seinen Auftraggeber über Untersuchungsverläufe oder Ergebnisse zu informieren. Bereits das Kontroll-Labor in Kreischa hatte den Nachweis nicht führen können. Ein Gutachten steht noch aus. Das Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung (IBMP) in Nürnberg will die Arbeiten diese Woche abschließen.

Wenn ein Gutachter die Schlussfolgerung ziehen würde, dass die verbotene Substanz im Körper des Langstreckenläufers nicht aus den kontaminierten Zahnpastatuben stammt, könnte Baumann seine Anschlag-Theorie nicht mehr aufrechterhalten und müsste sich seinerseits wegen Vortäuschung einer Straftat verantworten.

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