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Andy Webster

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Transfer-Recht: Auf zur Schnäppchenjagd

Ein Urteil mit Folgen: Bricht ein Fußballprofi seinen Vertrag, kann er unter Umständen billig wechseln. Erreicht hat dies der Schotte Andy Webster - der neue Jean-Marc Bosman.

Berlin - Andy Webster ist 28 Jahre alt, er ist Schotte, er ist Fußballprofi, einer der eher unauffälligen Art, er spielt jetzt für Glasgow Rangers. Mehr gab es über ihn bis jetzt nicht groß zu berichten. Aber jetzt hat Andy Webster Sportgeschichte geschrieben und die ganzen großen Sätze provoziert. „Weitreichende und verheerende Folgen für den gesamten Fußball“ befürchtet der Fußball-Weltverband Fifa. Karl-Heinz Rummenigge, der Vorstandsvorsitzende des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München, stöhnt: „Die Planungssicherheit der Klubs wird geschwächt.“ Und das alles, weil Webster 2006 von Heart of Midlothian zu Wigan Athletic gewechselt ist.

Der Wechsel fand, und das ist der entscheidende Punkt, ohne Zustimmung seines Vereins und ein Jahr vor Vertragsende statt. Heart of Midlothian forderte deshalb 5,4 Millionen Euro Schadensersatz, den Marktwert des Spielers. Doch der Welt-Sportgerichtshof Cas urteilte jetzt, dass Heart of Midlothian lediglich 200 000 Euro erhält. Genau so hoch ist das Gehalt von Webster, das noch bis Vertragsende ausstand. Ein Urteil von enormer Bedeutung.

Denn im Klartext bedeutet das: Vereine erhalten in bestimmten Fällen nur einen Bruchteil dessen, was ein Spieler auf dem freien Markt eigentlich wert ist. Jedenfalls, wenn der Profi seinen Vertrag als beendet betrachtet. Und die bestimmten Fälle sind klar definiert: Es geht um die sogenannte Schutzzeit. In den Fifa-Regularien ist festgelegt, dass ein Profi, der jünger als 28 Jahre ist, wenn er einen langfristigen Vertrag unterschreibt, aus diesem nach drei Jahren aussteigen kann. Ein Sportgericht muss ihm nur „triftige Gründe“ bescheinigen. „Ein triftiger Grund ist zum Beispiel, dass ein Spieler dauernd auf der Bank sitzt, obwohl er gesund ist“, sagt Jürgen L. Born, der Geschäftsführer von Werder Bremen. Das gleiche Prozedere gilt für Spieler, die bei ihrer Unterschrift älter als 28 Jahre sind. Allerdings endet hier die Schutzzeit bereits nach zwei Jahren.

Genau dieses Reglement hat Webster genutzt. Eigentlich ist eher verwunderlich, dass ein Profi nicht schon früher so agierte. Das Reglement gibt es ja schon seit Jahren. Und der Cas ist dem Schotten in zweiter Instanz gefolgt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Verein hat keine moralische, wirtschaftliche oder legale Berechtigung, den Marktwert eines Spielers als verlorenen Gewinn einzufordern.“ Das Problem, sagt Hertha-Justiziar Jochen Sauer, „ist der Umstand, dass ein Verein jetzt keine vernünftige Planungssicherheit bei einem Spieler hat, dessen Schutzzeit abgelaufen ist. Wenn ein Profi dann geht, erhält man ja bloß die noch ausstehenden Gehälter.“ Bei Hertha besteht das Problem aktuell nicht. Die Sorge, dass zum Beispiel Marco Pantelic auf diese Weise im Sommer den Verein verlassen könnte, ist unbegründet. Pantelic unterschrieb 2006 einen Dreijahresvertrag, er war damals jünger als 28 Jahre und könnte deshalb erst nach drei Jahren aus seinem Vertrag aussteigen. Doch der ist dann sowieso abgelaufen.

Bei Hamburgs Superstar Rafael van der Vaart aber könnte die neue Regelung eine Rolle spielen. Die Schutzzeit des Holländers endet im Sommer 2008, sein Vertrag läuft bis 2010. Sein Marktwert wird auf rund 15 Millionen Euro geschätzt. Sollte er den HSV im Sommer verlassen, dann müsste der neue Verein nur das Restgehalt bezahlen. Ein Schnäppchen. Van der Vaart aber hat erklärt, er wolle diesen Weg nicht gehen.

Für Sauer ist das Cas-Urteil „unverständlich“, weil die Fifa in Abstimmung mit der EU-Kommission eine Formel für eine marktgerechte Entschädigung festgelegt hat. Darin sind unter anderem Gehalt und Marktwert berücksichtigt. Diese Formel ist jetzt aber hinfällig. Heribert Bruchhagen, der Vorstandschef von Eintracht Frankfurt, empfindet das Urteil zwar auch als „sehr schlecht“. Aber er weiß auch, wann Widerstand zwecklos ist. „Wir müssen uns darauf einstellen. Das muss ich auch, wenn sich die Straßenverkehrsordnung ändert.“

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