zum Hauptinhalt

Sport: Umweg erlaubt

Keine Strafe für Armstrong

Abkürzungen sind verboten. In Paragraph 18 des TourReglements steht: „Die Fahrer müssen immer der offiziellen Streckenführung folgen. Das Fahren auf anderen Routen, insbesondere Abkürzungen, hat eine Strafe zur Folge.“ Doch Lance Armstrong wird für sein Ausweichmanöver nach dem Sturz von Joseba Beloki nicht bestraft. Sinn der Regel ist, dass niemand durch eine Abkürzung Zeit gewinnt. Das hat Armstrong nach Ansicht der Jury nicht getan. „Er hat sich dadurch keinerlei Vorteil verschafft - im Gegenteil. Es wird keine Zeitstrafe verhängt“, sagte Jury-Präsident Martyn Swinkels. Armstrong sah keine Alternative zu seinem Ausflug: „Es war ein Überlebens-Reflex von mir, auf diese Art auszuweichen.“klapp

-

Zur Startseite