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Sport: „Unvorbereitet, hohl, peinlich“

Experte kritisiert die staatliche Dopingbekämpfung: Der Fall Ullrich wäre in Deutschland nicht aufzuklären

Berlin - In Deutschland wird nicht gedopt. In Deutschland gibt es keine Dopinglabore. In Deutschland gibt es keine Ärzte, die Sportlern verbotene Substanzen spritzen, und auch keine Dopingdealer. Doping ist immer woanders.

Die spektakulären Fälle finden in Spanien statt, wo die Guardia Civil im Mai dieses Jahres das Labor des Arztes Eufemiano Fuentes durchsuchte und Blutkonserven sowie Protokolle zum Blutdoping gefunden hat. Auch Jan Ullrich wird seitdem verdächtigt, manipuliert zu haben, und wurde deshalb von seinem Team T-Mobile von der Tour de France ausgeschlossen. Aufsehen erregte auch die Razzia der italienischen Polizei im Quartier der Österreicher bei den Olympischen Winterspielen in Turin. Gefunden haben die Carabinieri dort ebenfalls alles, was ein Athlet zum Blutdoping braucht.

Auch in Deutschland wird gedopt, aber die Erklärung ist einfach, warum Betrugsfälle immer in anderen Ländern aufgedeckt werden. Deutschland hat keine Waffen im Anti-Doping-Kampf. „Der spanische Fall zeigt, dass man nur mit Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhöre weiterkommt“, sagt der Anti-Doping-Experte Ulrich Haas. Zwar werden hierzulande vergleichsweise viele Athleten kontrolliert, doch der Staat hält sich weitgehend aus der Verfolgung heraus. Der Skandal um Ullrich könnte in Deutschland nie aufgeklärt werden. Denn hinter den Sportlern stehen international operierende Dopingnetzwerke, die nur der Staat bekämpfen kann. Der Sport ist überfordert.

Der Mainzer Juraprofessor Haas war Mitglied der Rechtskommission des deutschen Sports, die 2005 ein Gutachten zur Verbesserung der Dopingbekämpfung vorgelegt hat. „Was ist seitdem passiert? Nichts“, klagt Haas. Schon drei Mal war er als Referent im Sportausschuss des Bundestags geladen. Zu den immergleichen Diskussionen dort fallen ihm drei Vokabeln ein: „Unvorbereitet, hohl, peinlich.“

Seit Jahren fordern Politiker ein Anti-Doping-Gesetz, wie es in Frankreich, Italien und seit neuestem auch in Spanien existiert. Aber den parlamentarischen Prozess hat eine solche Initiative bislang nicht erreicht. Die Politik schien auf einen Skandal zu warten, der die Notwendigkeit eines staatlichen Eingreifens noch einmal deutlich macht. „Jetzt haben wir den Skandal“, sagt Haas zum Fall Ullrich, „aber die Politik verschließt sich der Einsicht, dass der Dopinghandel mit dem Drogenhandel vergleichbar ist.“

Das deutsche Arzneimittelgesetz stellt zwar den Handel mit Dopingsubstanzen unter Strafe. Doch die Strafverfolgungsbehörden haben nur begrenzte Kompetenzen. So erlaubt die Strafprozessordnung (StPO) etwa kein Abhören von Telefonen, wenn es um Dopingermittlungen gegen Trainer, Ärzte und Dealer geht.

Auch gibt es bislang innerhalb der Staatsanwaltschaften keine Experten zum Doping. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Beispiel gab beim Prozess gegen den Leichtathletiktrainer Thomas Springstein ein erbärmliches Bild ab. „Die Staatsanwaltschaft musste zum Jagen getragen werden“, sagt Haas. Zwar ließ sie Springsteins Haus durchsuchen und erreichte auch eine Bewährungsstrafe wegen Dopingvergabe an eine minderjährige Athletin. Doch Ordner mit möglichen Beweisen zur Existenz internationaler Dopingnetzwerke hält die Staatsanwaltschaft immer noch unter Verschluss. Auch der Nationalen Anti-Doping-Agentur verwehrte sie Akteneinsicht.

Die Forderung nach der Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften steht daher schon seit Jahren im Raum. Dabei geht es um die Zusammenstellung von Expertenteams, die von sich aus ermitteln, nicht erst dann, wenn ihnen alle Beweise auf dem Silbertablett serviert werden.

Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD beraten jetzt immerhin über einen Antrag, der sich mit einem wirksamen Kampf gegen Doping beschäftigt. Er fordert unter anderem die Bundesregierung auf, „die Strafbarkeit des bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Dopingsubstanzen zu verschärfen und als Katalogstraftat dem §100 StPO anzufügen“. Das würde dann auch Telefonüberwachungen erlauben. Außerdem soll geprüft werden, den Besitz von Anabolika unter Strafe zu stellen. Das zielt nicht zuletzt auf den Fitnessbereich. Auch Schwerpunktstaatsanwaltschaften werden angeregt. Doch das fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Nach der Sommerpause wird weiter über den Antrag verhandelt. Das Bundesinnenministerium prüft nun eine Gesetzesinitiative. „Wenn der Sport sich der Kontrollen annimmt, ist der Staat aufgefordert, eine sinnvolle Strafverfolgung zu leisten“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Haas sagt, eine effiziente Dopingbekämpfung in Deutschland sei derzeit unmöglich. „Die Gesetzeslage ist katastrophal. Wir haben lauter tote Vorschriften.“

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