zum Hauptinhalt

Sport: Urteil und Vorurteil

Bislang ist nichts bewiesen gegen Thomas Springstein, und dennoch hat sich der Prozess gegen den ehemaligen Leichtathletiktrainer schon gelohnt. Er hat schließlich ein Ungeheuer ins Licht der Öffentlichkeit gezogen, das bisher nur von Forschern in geheimen Laboren gesichtet worden war: das Gendoping.

Bislang ist nichts bewiesen gegen Thomas Springstein, und dennoch hat sich der Prozess gegen den ehemaligen Leichtathletiktrainer schon gelohnt. Er hat schließlich ein Ungeheuer ins Licht der Öffentlichkeit gezogen, das bisher nur von Forschern in geheimen Laboren gesichtet worden war: das Gendoping. Die Manipulation der menschlichen Leistung durch genetische Veränderungen mit all ihren Gefahren wird intensiv diskutiert, seitdem eine E-Mail von Springstein mit Hinweis auf eine solche Substanz vor Gericht verlesen wurde.

Das lässt ihn schlecht aussehen, und auch deshalb ist die Verteidigung wohl bemüht, die Debatte um Gendoping als Kampagne von Staatsanwaltschaft und Medien darzustellen. Springstein habe nun keine Chance mehr auf einen faires Verfahren, er sei vorverurteilt, argumentieren seine Anwälte. Doch hat sich Springstein mit solchen E-Mails nicht selbst in Verruf gebracht, genauso wie mit der Lagerung eines ganzen Arsenals von Dopingsubstanzen in seinem Kühlschrank?

Für den Ausgang des Verfahrens ist es zunächst einmal völlig unerheblich, ob Springstein eine Gendoping- Substanz bestellt hat. Der Trainer ist vor dem Amtsgericht Magdeburg wegen anderer Vergehen angeklagt. Die E-Mail zeigt dafür noch einmal, dass Springstein offenbar auch ethische Grenzen in Frage stellt, um die menschliche Leistung zu steigern. Vordergründig soll der Prozess eine mögliche Straftat aufklären. Für den deutschen Sport ist aber noch etwas anderes wichtig: die Beurteilung von Springsteins Einstellung zum Leistungssport.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false