zum Hauptinhalt
Caster Semenya bei der Leichtathletik-WM 2017

© dpa/PA Wire/Adam Davy

Urteil zu Testosteron-Grenzwerten: Semenya verliert Rechtsstreit gegen Leichtathletikverband

Der Verband IAAF legt Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen fest. Der Sportgerichtshof hält das für rechtens.

800-Meter-Olympiasiegerin Caster Semenya hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof im juristischen Streit um Testosteron-Grenzwerte für Frauen eine juristische Niederlage erlitten. Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Cas ist eine Regel des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF rechtens, mit der Testosteron-Limits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden. Semenya gilt als intersexuell veranlagt, die mehrfache Olympiasiegerin und Weltmeisterin sagt aber, sie sei eine Frau.

Läuferinnen, die künftig bei internationalen Wettkämpfen über Distanzen von 400 Metern bis zu einer Meile starten wollen, müssen ihren Testosteronwert „innerhalb einer durchgehenden Periode“ von mindestens sechs Monaten auf unter fünf Nanomol pro Liter senken. Dies ist auch durch die Einnahme hormoneller Verhütungsmittel möglich.

Das dreiköpfige Cas-Gericht in Lausanne lehnte die Einsprüche Semenyas und des südafrikanischen Leichtathletik-Verbandes ASA mehrheitlich ab. Die IAAF-Regel sei zwar diskriminierend, aber die Mehrheit des Gremiums befand sie auf Grundlage der von allen Parteien eingereichten Unterlagen auch „als notwendiges, vernünftiges und angemessenes Mittel“. So könne das Ziel des Weltverbandes erreicht werden, die Integrität weiblicher Athleten in den fraglichen Wettbewerben aufrecht zu erhalten.

„Manchmal ist die beste Reaktion, gar nicht zu reagieren“, twitterte Semenya. Die 28 Jahre alte Südafrikanerin hat nun noch die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einzulegen. Es sei zufriedenstellend, dass der Cas die Regel für „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“ befunden habe, teilte die IAAF mit.

Die Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass es im konkreten Einzelfall aber zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regel kommen könne. Das Cas-Urteil könnte Auswirkungen auf das Startrecht von Frauen mit hohen Testosteronwerten für die WM vom 27. September bis 6. Oktober in Doha/Katar haben. Bis zum WM-Start sind es noch weniger als sechs Monate.

Grenzwert fünf Nanomol pro Liter

Mit dem Grenzwert von fünf Nanomol pro Liter reagierte die IAAF auch auf eine Studie vom Juli 2017, wonach Frauen mit hohen natürlichen Testosteronwerten in einigen Disziplinen einen Wettbewerbsvorteil von bis zu 4,5 Prozent haben. Der natürliche Testosteronwert ist bei Frauen normalerweise deutlich geringer als die jetzt festgelegten fünf Nanomol in einem Liter Blut. Die IAAF hatte die umstrittene Studie veranlasst, weil das Cas die Testosteron-Regel mit der Forderung aufgehoben hatte, Beweise für den vermeintlichen Wettbewerbsvorteil zu erbringen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false