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Sport: Verfahren gegen Barça und Real

Wettbewerbsvorteile: EU-Kommission ermittelt.

Brüssel/Madrid - Nun ist es amtlich: Die Europäische Union hat ein Verfahren gegen sieben spanische Fußballklubs mit Real Madrid und dem FC Barcelona an der Spitze wegen unzulässiger Hilfen durch den Staat eingeleitet. Die EU-Kommission hegt den Verdacht, dass die Vereine dadurch in den Genuss von unzulässigen Wettbewerbsvorteilen gekommen sind. Wie die EU-Behörde am Mittwoch in Brüssel mitteilte, sind von den Ermittlungen sieben Klubs betroffen. Neben Real und Barça müssen auch die Erstligisten Athletic Bilbao, CA Osasuna, FC Valencia und FC Elche sowie der Zweitliga-Klub Hercules Alicante Konsequenzen fürchten.

Wenn die EU-Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass die Hilfen einen Verstoß gegen das EU-Recht bedeuteten, müsste der spanische Staat die Gelder zurückverlangen. Dies würde für die Vereine Kosten in Millionenhöhe bedeuten. „Die Vereine des Profifußballs sollten ihre laufenden Ausgaben und Investitionen mit einem gesunden finanziellen Management bestreiten und nicht auf Kosten der Steuerzahler“, betonte der EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die Behörde hatte im März bereits ein Verfahren wegen Hilfen für mehrere Fußballklubs in den Niederlanden eingeleitet.

Spaniens Wirtschaftsminister Luis de Guindos äußerte sich zuversichtlich, dass Madrid mit der EU-Kommission eine „angemessene Lösung“ finden werde. „Die spanische Regierung wird Brüssel alle verfügbaren Informationen vorlegen“, kündigte der Minister an.

In dem EU-Verfahren geht es zum einen um angebliche Steuervorteile für Real, Barça, Athletic Bilbao und CA Osasuna. Diese Klubs zahlen nach Angaben der EU-Kommission aufgrund ihres Status als Sportvereine eine Körperschaftsteuer von 25 Prozent, während die anderen Klubs als Aktiengesellschaften 30 Prozent zahlen müssen. Die EU nimmt außerdem Bürgschaften über insgesamt 118 Millionen Euro unter die Lupe, die die Regierung der spanischen Region Valencia für den FC Valencia, den FC Elche und Hércules Alicante übernommen hatte.

Eine solche Hilfe zur Rettung vom Bankrott bedrohter Vereine sei nicht grundsätzlich illegal, räumte die EU-Behörde ein. Allerdings hätte Spanien einen Plan für die Sanierung dieser Klubs vorlegen müssen. Dies sei nicht geschehen. Die EU-Kommission nimmt auch ein Grundstückgeschäft von Real Madrid mit der Stadtverwaltung ins Visier. Die Stadt hatte dem Klub demnach 1998 ein Grundstück für 600 000 Euro vermacht und dieses 2011 für 22 Millionen Euro – den 37-fachen Preis – zurückgenommen. dpa

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