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Sport: Vorerst kein Dopinggesetz in Deutschland

Sport und Politik wollen aber Gangart verschärfen

Berlin - Einigkeit mit der Politik wollte Thomas Bach demonstrieren. Zumindest mit dem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und dem Vorsitzenden der Sportministerkonferenz der Länder, Thomas Röwekamp (CDU). Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) überreichte dem Innenminister einen Katalog mit Vorschlägen zur Doping-Bekämpfung, den das DOSB- Präsidium unlängst verabschiedet hatte. Dazu gehören Forderungen nach hohen Haftstrafen für gewerbs- und bandenmäßigen Handel mit Dopingsubstanzen, die Aufhebung der Warenverkehrsfreiheit für Dopingmittel oder die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Ländern. Dafür gab es auch keinen Widerspruch. Alle drei lehnten in einer gemeinsamen Erklärung auch die Einführung eines Straftatbestandes „Sportbetrug“ ab.

Nur bei der Frage nach einem Anti-Doping-Gesetz scheint die Einigkeit zu bröckeln. Zumindest legte sich der Minister nicht fest: „Der nationale und internationale Kampf gegen Doping muss mit noch größerer Härte geführt werden. Dabei geht es mir darum, ergebnisoffen über die Möglichkeiten der Ausweitung des Anti- Doping-Kampfes mit den Partnern im Sport und in der Politik zu sprechen.“ Bei Thomas Bach ist das anders. Er plädiert gegen ein Anti-Doping-Gesetz, bei dem der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt. Schäuble tendierte bisher auch gegen ein solches Gesetz, doch scheinbar nicht mehr so strikt wie noch vor Wochen. Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Danckert (SPD), sagte dem Tagesspiegel, dass „die Chancen für ein Anti-Doping-Gesetz eher gestiegen als gesunken sind“.

Mit einem solchen Gesetz könnten auch Sportler strafrechtlich belangt werden, wenn sie Dopingmittel besitzen. „Warum soll der dopende Sportler straffrei bleiben, wenn seine Ärzte und Helfer verurteilt werden können?“, fragt Danckert. Verbündete dafür sieht er nicht nur in der Politik, sondern auch im Sport: „Es gibt genügend Verbände, die diese Besitzstrafbarkeit für Sportler fordern. Nur der Sport spricht nicht mit einer Stimme, was vor allem an der wenig überzeugenden Argumentation von Herrn Bach liegt“, sagt Danckert. Der DOSB-Präsident ist der Meinung, der Staat solle sich um die Ermittlung gegen Hintermänner kümmern, sich aber aus der Sanktionierung der Sportler raushalten.

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