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Sport: Vorteil Klitschko

Kehrtwende im Rechtsstreit mit Promoter Kohl

Berlin - Die Klitschkos haben einen vielleicht bedeutsamen Punktsieg errungen, ohne dass sie in den Boxring klettern mussten. Richter Kay Mückenheim verkündete gestern im Hamburger Ziviljustizgebäude seine Sicht der Dinge im Rechtsstreit um die Vertragsdauer zwischen den boxenden Brüdern Witali und Wladimir Klitschko und ihrem Promoter Klaus-Peter Kohl, Chef der Hamburger Universum Box-Promotion. Richter Mückenheim sagte, dass die Verträge der beiden Boxprofis „doch zum 30. April 2004 ein Ende gefunden haben könnten“.

Der Grund des Rechtsstreits war eine Klausel in dem Vertrag von 1996 zwischen den Klitschkos und Kohl, die besagt, dass sich der Kontrakt bei Ausfallzeiten durch Krankheit oder Verletzung jeweils um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Beide Boxer waren immer mal wieder verletzt, so ging das Boxunternehmen Universum davon aus, dass sich der am 30. April auslaufende Vertrag im Falle Witalis bis in den Mai kommenden Jahres und bei Wladimir bis in den Spätsommer diesen Jahres verlängert. Die Klitschkos aber, die noch im April mit Kohl über eine Vertragsverlängerung verhandelten, wollen ihre Kämpfe künftig allein veranstalten und so größere Einnahmen erzielen. Der Beschluss ist noch kein Urteil. Doch deutet einiges darauf hin, dass die ukrainischen Schwergewichtsboxer nicht mehr an den Hamburger Promoter gebunden sind. Dann müssten sie auch keinen Schadenersatz in Millionenhöhe an Kohl zahlen.

Das Gericht revidierte gestern seinen ersten Beschluss vom 15. April dieses Jahres. Damals war Mückenheim noch der Auffassung gewesen, dass sich die Verträge der Boxer um die Ausfallzeiten (Verletzungen, Krankheiten, Schutzsperren) verlängert hätten.

„Wir freuen uns über diese Entscheidung“, sagte Wladimir Klitschko gestern. „Leider ist das noch kein Urteil, so dass wir unsere Zukunft noch nicht richtig planen können. Ich möchte so schnell wie möglich wieder in den Ring steigen.“ Kohl sagte gestern nur: „Wir warten erst einmal die schriftliche Begründung ab. Wir wissen ja noch gar nicht, worauf sich dieser Beschluss überhaupt bezieht.“ Selbst die Anwälte der Klitschkos waren vom Beschluss überrascht. „Wir waren davon ausgegangen, dass das Gericht an seinem Beschluss vom April festhalten wird“, sagte Rechtsanwalt Sebastian Cording. „Der Beschluss überrascht uns sehr“, sagte Kohls Anwalt Björn Ziegler. „Aber dass der Richter seine Auffassung ändert, ist sein gutes Recht.“

Vermutlich folgte der Richter der Argumentation der Klitschkos, nach der für das Greifen der Verlängerungsklausel im Vertrag keine Gründe vorgelegen hätten. Sie seien früher als Kohl vorgebe, kampffähig gewesen, daher könne von Ausfallzeiten keine Rede sein. Beide Seiten haben 14 Tage Zeit, um ihre Argumente dem Gericht vorzulegen. Es könnte zu einer erneuten Beweisaufnahme kommen.

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