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Sport: Warten auf die Polizei

Im Fall Ogungbure gibt es vorerst kein Verfahren

Berlin - Die Runde saß zweieinhalb Stunden zusammen, aber am Ende gab es in einem bedeutsamen Punkt keine Klarheit: Ob es aufgrund der rassistischen Attacken auf Adebowale Ogungbure, den nigerianischen Spieler des Fußball-Oberligisten FC Sachen Leipzig, ein Verfahren vor dem Sportgericht geben wird, ist derzeit völlig offen. Gestern trafen sich führende Funktionäre des Nordostdeutschen Fußball-Verbands (NOFV) in Magdeburg, um generell über Sicherheit und Ordnung bei den Spielen des Verbands zu beraten. Aber es ging auch um den Umgang mit dem Vorfall um Ogungbure.

Doch in einer Pressemitteilung des NOFV heißt es dazu nun: „Der NOFV behält sich vor, die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen zu den Vorkommnissen beim Oberligaspiel Hallescher FC – FC Sachsen Leipzig abzuwarten, um weitere sportrechtliche Schritte einzuleiten.“ Bisher erhielten beide Vereine bereits mit Geldstrafen, allerdings nur, weil Feuerwerkskörper abgebrannt wurden. Die Angriffe auf Ogungbure, der kurz nach Spielschluss körperlich attackiert worden war, sind vor dem Sportgericht noch nicht explizit behandelt worden, weil der Schiedsrichter die Vorfälle nicht registriert hatte. Ansonsten wäre automatisch ein Verfahren eingeleitet worden.

Dieter Rieck hätte gestern in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Sicherheitsausschusses des NOFV einen Antrag auf ein Sportgerichtsverfahren stellen können. Doch Rieck verzichtete. „Ich habe in der Sitzung erstmals die Bilder von dem Vorfall mit Ogungbure gesehen“, sagte Rieck dem Tagesspiegel. „Aber da lässt sich nicht genau bestimmen, wer ihn angegriffen hatte.“ Möglicherweise seien auf den Bildern Ordner zu sehen, die Ogungbure zu Hilfe gekommen seien. Deshalb warte er die Ermittlungen der Polizei ab. Rieck räumte ein, dass er bisher keine Zeugenaussagen zu den Vorfällen kenne. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Rieck sagte, er wolle nun genau untersuchen, ob im Urteil des Sportgerichtsverfahrens gegen die Vereine irgendwie auf die Vorkommnisse im Fall Ogungbure eingangen worden ist. „Dazu muss ich mir das Urteil erst noch mal genau durchlesen“, sagte er. Wie er vorgehen werde, wenn die Polizei die Angreifer nicht namentlich benennen könne, konnte Rieck nicht sagen: „Das weiß ich noch nicht.“

In einem Sportgerichtsverfahren zum Fall Ogungbure könnte festgestellt werden, ob den Halleschen FC eine Mitschuld trifft, weil Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren. Bei schwer wiegenden Vorfällen gegen Sicherheit und Ordnung drohen Vereinen schwere Strafen.

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