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Felix Sturm wurde wegen Steuerhinterziehung verhaftet.

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Wegen Steuerhinterziehung: Drei Jahre Haft für Box-Profi Felix Sturm

Felix Sturm hat rund eine Million Steuern hinterzogen. Weil er zudem bei einem Kampf gedopt war, wurde er auch wegen eines Dopingverstoßes schuldig gesprochen.

Eine Maske verbarg jegliche Reaktion im Gesicht von Box-Profi Felix Sturm, als der Vorsitzende Richter Marc Hoffmann die dreijährige Freiheitsstrafe verkündete. Der 41-Jährige schien während der gesamten Urteilsverkündung ins Leere zu starren.

Verurteilt wurde Sturm am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung von rund einer Million Euro in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013. Ursprünglich angeklagt war er wegen Steuerhinterziehung von rund 5,8 Millionen Euro in den Jahren 2008 bis 2015. Bezüglich 2011 und 2012 wurde Sturm aber freigesprochen, die Verfahren hinsichtlich der Steuererklärungen 2014 und 2015 waren bereits während des Prozesses eingestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.   

Laut Urteil hatte Sturm einem Schweizer Sportvermarkter rund 50 Prozent seiner Kampfbörsen überlassen, „ohne dafür eine Leistung erhalten zu haben“, wie der Vorsitzende sagte. In Steuererklärungen hatte Sturm die Zahlungen aber als Aufwendungen deklariert. Ein großer Teil der Summe sei dann aber als „Schwarzgeld auf einem Nummernkonto“ Sturms gelandet.

Sturm hatte in dem Verfahren über acht Monate in Untersuchungshaft gesessen

Sturm hatte gestanden, die Zahlungen an den Sportvermarkter zu Unrecht als Betriebskosten angesetzt zu haben. Da er aber über das Schwarzgeld geschwiegen hatte, wertete das Gericht sein Geständnis nicht als besonders strafmildernd.

Ferner wurde der Deutsch-Bosnier des Dopings im WM-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow im Februar 2016 für schuldig befunden. Damals war bei einer Dopingkontrolle das leistungssteigernde Mittel Stanozolol festgestellt worden. Da Sturm den Kampf somit regelwidrig geführt hatte, erging auch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Ungunsten des Russen.

Sturm hatte in dem Verfahren über acht Monate in Untersuchungshaft gesessen. Nach Hinterlegung von 300 000 Euro Kaution war Sturm aber vor Heiligabend 2019 aus der Haft entlassen worden. Die Untersuchungshaft wird auf die dreijährige Freiheitsstrafe angerechnet. (dpa)

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