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Sport: „Wenig und unpräzise“

Was die rot-grüne Bundesregierung im Sport plant

Berlin. Die Sportförderung soll auf hohem Niveau gehalten werden. So steht es im Koalitionsvertrag, den die rot-grüne Bundesregierung am Dienstag unterzeichnete. Aber was heißt das konkret? Vor allem soll der Spitzensportbereich unterstützt werden. Darunter fällt sowohl die Förderung einzelner Sportler als auch die Unterstützung sportlicher Großereignisse wie der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland und der Bewerbungen für internationale Wettbewerbe (Handball-WM 2005, Olympische Spiele 2012). Die Trainingsbedingungen für Sportler im Dienste des Bundesgrenzschutzes oder der Bundeswehr sollen verbessert werden sowie der Behindertensport gestärkt werden. Der „Goldene Plan Ost“, in dem es um Aufbauhilfen geht, wird zudem verlängert. Auf das Thema Doping-Bekämpfung wird hingewiesen, aber nicht sehr konkret. Sportwissenschaft und Breitensport, die noch vor vier Jahren Thema im Koalitionsvertrag waren, sind nicht berücksichtigt.

Sie sollen aber ein Thema sein, sagt Winfried Hermann, sportpolitischer Sprecher der Grünen. Hermann ist nicht zufrieden mit dem, was im Vertrag steht. „Zu wenig, zu unpräzise und zu allgemein“ nennt er die Vorhaben. „Es ist nun Aufgabe der Sportpolitiker, konkreter an die Themen heranzugehen.“ Damit meint er vor allem drei Bereiche: Sport als Gesundheitsprävention, die nachhaltige Sportentwicklung, worunter auch der Schulsport und die sinnvolle Nutzung neuer Sportstätten fallen, und das Antidopinggesetz.

Die Vorlage eines Antidopinggesetzes scheiterte bisher an Innenminister Otto Schily. Der sagte zu diesem Thema vor der Wahl: „Vater Staat sollte nicht alles regeln.“ Schily begründete seine Haltung damit, dass sich die Sportler selber schaden, wenn sie Dopingmittel konsumieren. Eine Zweijahressperre sei für einen Athleten viel härter als eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Doch darüber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. Laut Hermann sind sich viele Politiker von SPD und Grünen einig, dass weiter an einem Gesetzesentwurf gearbeitet wird. Das hatte auch der Bundestag im November 2001 gefordert.

Anne-Katrin Löffler

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