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WM: Sonderverordnung für Public-Viewing

Fußball-Fans in Deutschland können sich auch während der Weltmeisterschaft in Brasilien auf nächtliches Public Viewing freuen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin eine Sonderverordnung, mit der der Lärmschutz vorübergehend gelockert wird.

Fußball-Fans in Deutschland können sich auch während der Weltmeisterschaft in Brasilien auf nächtliches Public Viewing freuen. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin eine Sonderverordnung, mit der der Lärmschutz vorübergehend gelockert wird. Damit werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt.

Bei der WM in dem südamerikanischen Land (12. Juni bis 13. Juli) beginnt knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22.00 Uhr deutscher Zeit oder später. Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 sowie der EM 2008 gab es solche Verordnungen. Die für Lärmschutz zuständige Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte den Spielraum für Behörden erweitert. Die Bundesregierung folgte damit einer Bitte der Länder und des Städtetags. (dpa)

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