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Das Logo des Bundesnachrichtendiensts - über ihn weiß das Kanzleramt alles und sagt weniges.

© Sören Stache/dpa

Anfragen der Opposition: So drückt sich die Regierung um die Wahrheit

Festlegungen machen angreifbar: Wie sich die Regierung vor klaren Stellungnahmen auf parlamentarische Anfragen der Opposition drückt - gerade beim Thema Geheimdienst

Wahrheit zählt in der Politik. Wahrheit macht glaubwürdig. Wahrheit ist Pflicht – zumindest für die Regierung. Angesichts tausender Anfragen, welche die Opposition im Parlament auf sie niederprasseln lässt, können Antworten zum Grenzgang werden. „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“, hatte etwa die Kanzlerin mit einem ihrer bleibenden Merkel-Sätze beteuert, obwohl der Bundesnachrichtendienst Institutionen in Partnerländern und der EU abgeschöpft hat. Für den Grünen-Politiker Christian Ströbele, der auch Mitglied des Parlamentsgremiums zur Geheimdienstkontrolle ist, eine Lüge, wie er sie „nicht für möglich gehalten“ hätte.

Über diese Bewertung mag man streiten. Unbestritten ist, dass die Regierung vieles, was sie Wahrheit nennt, im Ungefähren lässt. Festlegungen machen angreifbar, wie ein weiteres Beispiel zeigt, mit dem Ströbele es zu tun bekam.

Vergangenen Sommer, als herauskam, dass der Chef des Verfassungsschutzes Journalisten mit Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats verfolgen ließ, fragte der Politiker, in wie vielen Fällen Dienst- oder Staatsgeheimnisse der Nachrichtendienste in den Medien veröffentlicht worden seien. Grund dafür war auch, dass die Bundesregierung seit Beginn der Snowden-Affäre über Verräter-Journalisten verärgert ist und auch schon den Abgeordneten gedroht hat. Ströbele wollte wissen, wie aufmerksam die Geheimdienstler die Presse scannen.

Antwort: keine. „Die Nachrichtendienste des Bundes und ihre jeweiligen Fachaufsichtsstellen betreiben keine systematische Auswertung der Medienberichterstattung im Hinblick auf ihnen anvertraute Dienst- oder Staatsgeheimnisse.“ Pech gehabt. Oder wurde Ströbele falsch informiert? Denn selbstverständlich werden Medienberichte systematisch ausgewertet, wenn sie Hinweise auf einen Geheimnisverrat enthalten. Jedenfalls dann, wenn die Behörden davon Wind kriegen. Das dürfte bei Berichten über Nachrichtendienste regelmäßig der Fall sein, sonst wären sie keine Nachrichtendienste. Es gibt dazu auch Erhebungen. Der BND hat derzeit so viel mit Medien-Verrat zu kämpfen wie noch nie. Fast alle 2015 in der Behörden festgestellten Geheimschutzverstöße beruhen auf Medien-Veröffentlichungen, bis Oktober vergangenen Jahres waren es 29. Das für die BND-Aufsicht zuständige Kanzleramt gab die Zahlen dazu nicht freiwillig heraus. Der Tagesspiegel hatte sie beim Bundesverwaltungsgericht einklagen müssen und dann darüber berichtet.

Ströbele fragte nach der Tagesspiegel- Veröffentlichung erneut: Wenn es angeblich keine „systematische Auswertung“ gebe, wie komme die Bundesregierung dann auf derart exakte Zahlen zu den Geheimdienst-Leaks, wie sie dieser Zeitung mitgeteilt wurden? Die Antwort darauf ist ein Paradebeispiel, zu welchen Verrenkungen die Regierung fähig ist: Der Tagesspiegel habe beim Kanzleramt angefragt, nicht beim BND direkt, und „damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit“ erhoben. Von den 29 BND-Leaks habe die Regierung „ohne eine statistische Auswertung, sondern auf andere Art und Weise“ Kenntnis erlangt. Die Angaben böten daher „keine Gewähr für Vollständigkeit“. Ströbele aber wolle Vollständigkeit, die es wiederum nicht geben könne, weil es eben keine „systematische Auswertung“ gebe.

Eine Logik eigener Art. „Es ist ein Elend mit der Beantwortung parlamentarischer Fragen“, klagt Ströbele. Dass Fragen wirklich umfassend beantwortet würden, sei die Ausnahme. „Häufig haben wir Frager den Eindruck, dass die Beantworter Argumente suchen, wie sie sich um Antworten drücken können, oder bei komplexen Fragen wählen sie einen Teilaspekt aus – meist den nebensächlichsten – und beantworten nur diesen.“ Oft ist es auch ein Dilemma. Sind die Fragen allzu konkret, erfassen sie nicht alle Sachverhalte, die von Interesse sind. Sind sie allgemein gehalten, werden sie allgemein – und oft informationsfrei – beantwortet.

Eine „Gewähr für Vollständigkeit“ kann es übrigens geben, selbst wenn die Regierung Gegenteiliges behauptet. Erst kürzlich haben Vertreter des Kanzleramts vor dem Bundesverwaltungsgericht behauptet, dass man dort, bei der Aufsichtsbehörde, alles wisse, was der BND weiß. Wie das alles zusammenpasst? Das wissen nur Alleswisser. Also die Regierung selbst.

Der Text erschien in der "Agenda" vom 12. April 2016, einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

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