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Der Union Jack flattert in Brüssel im Wind.

© dpa

Brüssel bereitet sich auf den Brexit vor: Was passiert, wenn die Briten aus der EU austreten?

Am 23. Juni entscheiden die Briten über den Austritt aus der EU. Was wird im Brexit-Fall geschehen? Die Vorbereitungen in Brüssel sind in vollem Gang. Lesen Sie hier einen ausführlichen Hintergrund zu den Plänen.

Am Donnerstag in drei Wochen, wenn die Wähler Großbritanniens über den Austritt aus der EU entscheiden, legen die Fußballer bei der EM in Frankreich einen spielfreien Tag ein. Die Vorrunde ist dann vorbei, die englischen Kicker wissen, ob sie in der nächsten Runde dabei sind. Doch was passiert, wenn die Wähler am 23. Juni Englands Premierminister David Cameron die Rote Karte zeigen, die Engländer in Brüssel zu Spielverderbern werden und vom Platz ziehen müssen?

Niemand weiß es so recht. In Brüssel wird heftig bestritten, dass es für dieses Szenario Pläne gibt. Natürlich bereiten sich die europäischen Institutionen darauf vor. Nur: Nichts davon soll nach außen dringen, damit auf keinen Fall der Eindruck entsteht, der Austritt der Briten sei in den Plänen schon eingepreist. Bislang ist in der Geschichte der EU nur Grönland – die Insel gehört zu Dänemark – aus der Gemeinschaft ausgetreten. Und schon in diesem Fall zogen sich die Verhandlungen über den Austritt über sieben Jahre in die Länge. England wäre – allein wegen seiner wirtschaftlichen Größe – von einem anderen Kaliber. Börsen und Finanzmärkte bereiten sich bereits auf ein mögliches Beben vor.

Experten rechnen damit, dass das britische Pfund in den Keller rauschen würde. Es ist bekannt, dass sich institutionelle Anleger über Hedgefonds bereits gegen größere Ausschläge an den Finanzmärkten für den Fall eines britischen Neins abgesichert haben. Banken könnten gefordert sein, über Nacht „große Summen“ lockermachen zu müssen. Ein Beobachter: „Die Europäische Zentralbank (EZB) hält engsten Kontakt mit der englischen Notenbank und weiß mit viel Geld in der Hinterhand zu verhindern, dass einzelne Banken in die Knie gehen.“

Züge eines Scheidungsdramas

Alles, was nach einer Brexit-Entscheidung der britischen Wähler kommen wird, dürfte eher nicht an einen Fußballkrimi erinnern, sondern die Züge eines Scheidungsdramas tragen. Wenn das Nein der Wähler feststeht, wäre damit aber erst einmal noch nicht die Scheidung eingereicht. Ein EU-Diplomat: „Das Votum allein hat noch keine Folgen.“ In Artikel 50 des EU-Vertrags ist festgelegt, dass für die Einleitung der Trennungsverhandlungen der Regierungschef zunächst eine offizielle Mitteilung in Form eines Briefes nach Brüssel senden müsste. Die Abstimmung findet an einem Donnerstag statt, für den darauffolgenden Sonntag (26. Juni) bereitet sich die EU-Kommission für den Fall eines „Nein“ auf eine Sondersitzung vor. Bei dieser Krisensitzung unter der Leitung von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker würde der weitere Fahrplan festgelegt.

Vermutlich wird eine Gruppe von Kommissaren beauftragt die Verhandlungen zu führen. Wahrscheinlich würde der britische EU-Kommissar Jonathan Hill, der für den Finanzmarkt zuständig ist, schon bei dieser Sitzung seine Zuständigkeit abgegeben müssen. Schließlich wäre er als Vertreter eines Austrittskandidaten der falsche Mann für Verhandlungen bei einem so sensiblen Thema wie dem Finanzmarkt. Im Juli 2017 soll England eigentlich die Ratspräsidentschaft der EU übernehmen. Daraus würde im Austrittsfall wohl nichts. Wie in Brüssel zu hören ist, müsste dann an einer anderen Lösung gearbeitet werden.

Ein Brexit-Gegner protestiert auf einer Veranstaltung des Brexit-Anführers Boris Johnson.
Ein Brexit-Gegner protestiert auf einer Veranstaltung des Brexit-Anführers Boris Johnson.

© imago/i Images

Am Dienstag nach dem Referendum findet der nächste EU-Gipfel statt. Er wurde wegen des Referendums bereits einige Tage nach hinten geschoben. Zunächst würden im Brexit-Fall die EU-Staats- und Regierungschefs mit dem britischen Premier tagen. Danach müsste Cameron die Veranstaltung verlassen. Der Vertreter des Austrittskandidaten nehme „weder an den diesen Mitgliedsstaat betreffenden Beratungen noch an der Beschlussfassung teil“, heißt es in Artikel 50. Womöglich wird Cameron zu diesem Zeitpunkt sowieso nicht mehr viel zu sagen haben: Obwohl er bislang einen Rücktritt im Falle eines Nein ausschließt, geht kaum jemand davon aus, dass er diese Ohrfeige der Wähler politisch überleben würde.

Für Europa jedenfalls wären dann die Scheidungsverhandlungen offiziell eröffnet. Hochrangige Vertreter der EU haben bereits deutlich gemacht, dass es dabei nicht harmonisch zugehen wird. Brüssel habe nichts zu verschenken. Potenzielle Nachahmer sollen abgeschreckt werden. London darf nicht auf Gnade hoffen. Juncker warnte die Briten bereits: „Ich bin mir sicher, dass die Deserteure nicht mit offenen Armen aufgefangen werden.“ Das Königreich müsse damit rechnen, wie ein Drittstaat behandelt zu werden. Der Chef der größten Fraktion im Europa-Parlament, Manfred Weber (CSU), buchstabiert für die Briten die Folgen: „Raus aus dem Binnenmarkt, raus aus der Polizei-Zusammenarbeit, wo die Briten massiv vom Daten-Austausch profitieren. Und auch raus aus der gemeinsamen Sicherheitspolitik.“ England sollte sich keinen Illusionen hingeben: „Leave heißt Leave und heißt nicht Sonderregeln“, sagt Weber weiter. Die EU werde nicht bereit sein, die Engländer an den Binnenmarkt andocken zu lassen, wenn nicht klar ist, dass sie sich an den Kosten dafür beteiligen. Das heißt: England würde nicht eine Rolle wie etwa die Schweiz bekommen, die über Jahrzehnte in 120 Abkommen eine Kooperation mit der EU ausgehandelt hat. England würde vielmehr auf einen Status der Beziehungen zurückfallen, wie ihn etwa Moldawien oder Mauretanien mit Brüssel haben.

Zwei Jahre für die Trennungsverhandlungen

Laut Artikel 50 sind maximal zwei Jahre für die Trennungsverhandlungen angesetzt. Wenn bis dahin keine Trennungsvereinbarung in Kraft getreten ist oder die EU-Mitglieder eine Verlängerung der Gespräche beschließen, würde ab diesem Datum dann automatisch kein EU-Recht mehr auf der Insel gelten. Selbst wenn der Wille dazu in Brüssel vorhanden wäre: Zwei Jahre sind viel zu wenig, um konkrete Bedingungen auszuhandeln. In Brüssel rechnet man mit sechs bis acht Jahren, bis ein Assoziierungsabkommen unterschriftsreif ist. Sieben Jahre hat es gedauert, bis das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ausverhandelt war. Nur nebenbei: Auf England würde jede Menge Arbeit zukommen. Nach britischen Regierungsangaben müsste London nach einem EU-Austritt, mit dem auch alle EU-Freihandelsverträge ihre Gültigkeit für das Land verlieren, mit 50 Ländern neue Verträge abschließen.

Und was passiert mit den Briten, die in „Europa“ arbeiten? Parlaments-Vize Rainer Wieland hat beobachtet: „Man hört von Beschäftigten, die ihre irische Großmutter ausgraben und auf einen EU-Pass hoffen.“ Noch ist auch unklar, was mit den 73 britischen Abgeordneten des Europaparlaments im Fall eines Austritts passiert. Dürfen sie weiter die Weichen einer EU-Politik stellen, die ihr Land schon bald nicht mehr betrifft? Allein bei der EU-Kommission haben von 32 966 Mitarbeitern 1164 (Stand Januar) einen britischen Pass. Solange sie nicht befristete Verträge haben, kann ihnen zwar kurzfristig nichts passieren. Ob sie aber im Beamtenapparat weiter aufsteigen könnten, wenn ihr Land austritt? Eher unwahrscheinlich.

Die Finanzen sind der heikle Punkt

Im echten Leben sind die Finanzen bei Scheidungsverhandlungen häufig der heikelste Punkt. Die reinen Geldflüsse zwischen Brüssel und London auseinanderzudividieren, das würde dabei nicht einmal die größte Herausforderung sein. Klar ist, die EU würde einen mächtigen Nettozahler verlieren. Das Königreich hat 2014 knapp fünf Milliarden Euro mehr eingezahlt, als es aus den EU-Kassen herausbekommen hat. 2013 waren es sogar 8,6 Milliarden Euro. Eine Trennung hieße aber auch, dass die EU geringere Zahlungsverpflichtungen hätte. Anders ausgedrückt: Der Insel würde viel Geld durch die Lappen gehen. Von 2014 bis 2020 sind im EU-Budget eigentlich Leistungen in Höhe von 5,2 Milliarden Euro für die britischen Bauern und für die ländliche Entwicklung vorgesehen. Weitere 4,9 Milliarden Euro sollen in den Sozialbereich des Austrittskandidaten fließen. 5,8 Milliarden sind allein für Großbritannien im EU-Fonds für die regionale Entwicklung eingeplant. 206 Millionen Euro sollen im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit zum Einsatz kommen.

Und dann wäre da noch eine überaus mächtige Bank. Die Europäische Investitionsbank (EIB). Sie wird von Werner Hoyer, dem langjährigen Staatsminister im Auswärtigen Amt, geleitet. Sie gehört den 28 EU-Mitgliedsstaaten und verfügt über ein exzellentes Rating (AAA). Die Bank vergibt Kredite, etwa an Unternehmen in den Mitgliedsstaaten. Sie schiebt auch soziale Projekte an. Jüngst hat sie über eine Milliarde Euro für den Bau von neuen Sozialwohnungen in Großbritannien bereitgestellt. Die EIB gibt Geld bei großen Infrastrukturprojekten. Etwa beim Bau des Kanal-Tunnels und bei Verkehrsanbindungen. Allein 2015 hat die EIB auf der Insel die Rekordsumme von rund 5,6 Milliarden Pfund investiert (7,2 Milliarden Euro). Das Geld würde im Scheidungsfall nicht unmittelbar abgezogen. Es ist aber unwahrscheinlich, dass weiter Kredite fließen. Und es geht auch um die Bank an sich: Das Land Großbritannien – einer der vier großen Miteigentümer – hält allein 16 Prozent der Anteile. Was passiert bei einem Austritt mit dem Eigenkapital der Bank, das auf das Konto der Engländer geht? Auch über die Verwertung des Tafelsilbers will im Scheidungsfall gesprochen werden.

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