zum Hauptinhalt
Die EU-Kommission will mit einer neuen Richtlinie für die Geschädigten von Kartellabsprachen kämpfen

© dpa

EU-Kommission greift ein: Kampf den Kartellen

Brüssel setzt sich für Geschädigte von Kartellabsprachen ein. 2016 könnte eine Richtlinie in Kraft treten, die auch Verbraucherrechte stärkt.

Die Rechte von Unternehmen und Verbrauchern, die durch Kartellabsprachen geschädigt wurden, sollen gestärkt werden. Das ist das Ziel einer geplanten Richtlinie der EU-Kommission, die noch vor der Europawahl im Mai vom Europaparlament  verabschiedet werden soll und anschließend in allen 28 EU-Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – in ein Gesetz gegossen werden muss. Die neuen Regeln könnten dann 2016 in Kraft treten.

Nach den Angaben der EU-Kommission wird nur ein Viertel  der Milliardenschäden ersetzt, die jährlich Verbrauchern und Unternehmen durch Kartelle entstehen. Erstmals soll mit der EU-Richtlinie gleiches Recht geschaffen werden – egal ob ein deutscher Mittelständler vor einem französischen Gericht gegen ein dortiges Kartell vorgeht oder umgekehrt eine französische Firma hierzulande vor den Kadi zieht.

In der Richtlinie wird den Interessen der beiden Seiten Rechnung getragen: einerseits sollen Kunden und Firmen, die über einen längeren Zeitraum hinweg zu hohe Preise gezahlt haben, leichter Zugang zu firmeninternem Beweismaterial bekommen. Auf der anderen Seite steht das Interesse der Unternehmen, ihre Interna möglichst zu schützen. Wie der federführende Wirtschaftsausschuss im Europaparlament Ende Januar entschied, soll ein an einem Kartell beteiligtes Unternehmen, das sich selbst als Kronzeuge anzeigt, die eingereichten Dokumente nicht offenlegen müssen.  Bis Ende Februar soll die Abstimmung zwischen Europaparlament, Mitgliedstaaten und EU-Kommission über die Richtlinie abgeschlossen sein, als Termin für die endgültige Abstimmung im Europaparlament ist der 15. April angepeilt.

Nach der Einschätzung des Freiburger Centrums für Europäische Politik (CEP) ist die Richtlinie nicht in allen Punkten gelungen. Der Thinktank (www.cep.eu) prüft Brüsseler Gesetzgebungsvorhaben und präsentiert die Ergebnisse anschließend nach einem einfachen Bewertungsschema in Form einer Ampel: Rot steht für EU-Pläne, die nach Ansicht des CEP abzulehnen sind, Grün für gelungene Vorhaben und Gelb für verbesserungsbedürftige Projekte. Die CEP-Ampel steht in diesem Fall auf Gelb.  Unter anderem monieren die Freiburger Experten, dass dem Richtlinien-Entwurf zufolge ein Kronzeuge, dem eine Geldbuße in einem Kartellverfahren erlassen wurde, nur seinen Geschädigten gegenüber haftet. Diese Regelung erschwere Klagen von Privatleuten, lautet die Einschätzung des CEP.

Kernpunkte

PRO: 

Die leichtere Durchsetzung von Schadensersatz bei Wettbewerbsverstößen schreckt potenzielle Schädiger ab, stärkt das Vertrauen der Gesellschaft in das Rechtssystem und erhöht die Anreize für Geschädigte, potenzielle Kartelle aufzuspüren.

CONTRA:

1. Die Regelungen zur Anordnung der Offenlegung von Beweismitteln sind zu unbestimmt und können daher zu unberechtigten Klagen führen.

2. Die Regelung, dass ein Kronzeuge, dem die Geldbuße erlassen wurde, nur seinen Geschädigten gegenüber haftet, erschwert private Klagen. Sie ist auch nicht erforderlich, um den Anreiz für Kronzeugen zu erhalten, ein Kartell bei einer Wettbewerbsbehörde zu melden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false