zum Hauptinhalt
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat gut lachen gegen Google - in drei Verfahren geht sie gegen das Ausnutzen dessen Marktmacht vor.

© rtr/ Lenoir

Gegen die Übermacht am Markt: Google wird in die Zange genommen

Gegen die Marktmacht digitaler Weltkonzerne wie Google kommen Wettbewerbshüter nur schwer an. Jetzt rüsten die nationalen Kartellbehörden auf. Auch die EU-Kommission erhöht den Druck.

Von

Sei nicht bösartig. „Don’t be evil“. Das war lange Zeit der Leitspruch von Google. Seit seiner Gründung 1998 hat sich das Unternehmen zu einem Imperium vergrößert. Googles Mutterkonzern Alphabet, gegründet 2015, kämpft mit der ewigen Nummer eins Apple um den Platz an der Spitze der wertvollsten Marken und hatte Apple dieses Jahr zeitweise überholt, derzeit ist die Holding 556 Milliarden Dollar wert. Angeblich weiß Google fast alles über uns. Die Musikplattform YouTube, das Kartenprogramm Maps, das Smartphone-Betriebssystem Android oder der E-Mail-Dienst Gmail – alle gehören zu Google und sammeln fleißig, was wir preisgeben. In die gleichnamige Suchmaschine tippen wir täglich etwa 3, 6 Milliarden Anfragen ein. Diese Services sind kostenlos – sozusagen. Denn Google sichert unsere Daten auf riesigen Servern, verteilt über die USA bis nach Finnland und vergoldet sie sich mit auf uns zugeschnittener Werbung. Das Motto „Don’t be evil“ legte Alphabet übrigens ab.

Doch es gibt Widerstand. Nicht nur von Datenschützern, auch die Kartellbehörden in den USA, in Europa und in Deutschland gehen seit Jahren gegen die Marktmacht von Google vor. Sind sie gewappnet, um an den Giganten heranzukommen? Deutschlands oberste Wettbewerbsbehörde ist das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn, angesiedelt beim Bundeswirtschaftsministerium. Doch wie will eine deutsche Behörde, die Beamtensold zahlt, einen so mächtigen digitalen US-Konzern kontrollieren können?

"Think Tank Internet" - die Task Force des Bundeskartellamtes

Es gibt einen Plan. Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt spricht manchmal von einer „Task Force“, wenn er über die sechs Mitarbeiter seines „Think Tank Internet“ spricht. Im Frühjahr 2015 wurde der ins Leben gerufen, ist Teil der sechsten Beschlussabteilung. Seitdem überprüfen Irene Sewczyk, Holger Dubberstein, Sandro Gleave, Julia Nitsch, Sebastian Wismer und Julia Topel das Verhalten von Google und anderen Internetgiganten am Markt. Ein Team aus Juristen und Ökonomen. Als „erfahrene Berichterstatter“ beschreibt sie ihr Dienstherr Mundt. Sie hätten eine „gewisse Internetaffinität“ mitbringen müssen für den Job, sagt er, denn man müsse „mit den Unternehmen und der Entwicklung ihrer Geschäftsmodelle immer auf Augenhöhe bleiben“.

Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, will mit seinem "Think Tank" Internetgiganten auf die Finger schauen.
Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, will mit seinem "Think Tank" Internetgiganten auf die Finger schauen.

© Kai-Uwe Heinrich

Ob das reicht? Mundt sieht einen großen ersten Erfolg. Im Juni veröffentlichte das Bundeskartellamt das vom Think Tank erarbeitete Papier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“. Es hat nicht unerheblich zur Umgestaltung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beigetragen, im Dezember soll die Gesetzesnovelle verabschiedet werden. Mundt erhofft sich hiervon eine Ausweitung seiner Möglichkeiten. Das Gesetz bietet neue Werkzeuge zur Überwachung der „Platzhirsche“, wie er sie nennt. Das Problem ist: Ein Markt kann nur reguliert werden, wenn er als Markt erkannt wird. Bei Google keine Selbstverständlichkeit, denn wo nirgends mit Geld gezahlt wird, besteht kein Markt im kartellrechtlichen Sinne – noch nicht. Bei Google zahlt der Nutzer mit dem, was wir alle scheinbar endlos zur Verfügung haben: Daten. Was es noch schwieriger macht, ist, dass die Daten keinen einheitlichen Wert haben. Vereinfacht gesagt: Dem einen sind sie viel, dem anderen kaum etwas wert.

Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook wurde fast übersehen

So wurde etwa die Übernahme des Nachrichtendienstes WhatsApp durch das soziale Netzwerk Facebook vor rund zwei Jahren fast von den Kartellbehörden übersehen. 19 Milliarden Dollar zahlte Facebook, obwohl Whatsapp zu dem Zeitpunkt nur 15 Millionen Dollar Umsatz machte und 55 Mitarbeiter hatte. Ein vergleichsweise geringer Umsatz führt dazu, dass eine Übernahme in Deutschland nicht kartellrechtlich meldepflichtig ist – selbst wenn die Transaktion 19 Milliarden Dollar schwer und die strategische Bedeutung enorm ist. So kann ein Unternehmen unkontrolliert seine Macht ausbauen. Die Daten sind monetarisierbar – muss man das nicht berücksichtigen? Doch, findet Mundt. „Es muss sichergestellt sein, dass sich die Wettbewerbsbehörden solche Fälle ansehen können.“ Sein Think Tank hat deshalb eben diese Schwachstellen in der Novelle behoben. Bei einer Konzernübernahme wird in Zukunft auch die Kaufsumme eine Rolle spielen. Ab 400.000 Euro kann sich das Kartellamt einschalten – das dürfte auch für Google interessant sein.

Ein weiteres Problem der Behörde: Sie ist langsam. Mundt gibt zu, man müsse daran arbeiten, schneller zu werden. Für eine Behörde, die an Rechtsstaatlichkeit gebunden ist, ist das nicht leicht. Die Klarstellungen im Gesetz könnten Prozesse beschleunigen.

Für Rechtsanwalt Bernd Fleischer von der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg ist das Bundeskartellamt keinesfalls verstaubt: „Wenn ich meine Mandanten, also betroffene Unternehmen, frage, ob sie meinen, dass das Kartellamt hinterherhinkt, sehen die das ganz anders. Nach deren Auffassung schaut das Kartellamt schon sehr genau hin.“ Fleischer weist auf die stark angestiegene Verfahrensanzahl in Deutschland und Europa hin. „Die Kartellbehörden verhängen Jahr für Jahr neue Rekordbußgelder.“

EU-Wettbewerbskommissarin Vestager geht in drei Verfahren gegen Google vor

Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen, sagt, er beobachte, dass sich Internetkonzerne mit so großer Marktmacht häufig mit Hinweis auf die eigene Multinationalität nicht an nationales Recht gebunden fühlten. In Deutschland läuft derzeit kein Verfahren gegen Google, dafür nimmt EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager den Plattform-Konzern in die Zange. Die Dänin, die seit 2014 im Amt ist und die Ermittlungsakten von ihrem Vorgänger übernommen hat, lässt ihre Beamten gleich in drei Verfahren gegen Google antreten.

Bundeskartellamt und EU-Kommission nehmen Google in die Zange.
Bundeskartellamt und EU-Kommission nehmen Google in die Zange.

© fotolia / Montage: Tien Viet Nguyen

Es geht um unterschiedliche Praktiken, der zentrale Vorwurf ist aber immer gleich: Google nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, um Konkurrenten und Kunden zu benachteiligen. In allen drei Fällen laufen die Ermittlungen. Die Kommission könnte drakonische Strafen verhängen, in jedem der drei Fälle jeweils in Höhe von zehn Prozent eines Jahresumsatzes des gesamten Unternehmens. 2015 hat der Konzern einen Umsatz von rund 70 Milliarden Euro erzielt. Der Gewinn lag bei 15 Milliarden Euro.

„Es ist gut, dass die EU-Kommission hier stärker nachhakt und die eigenen Spielräume trotz Widerständen nutzt“, sagt Notz. Er habe den Eindruck, dass Unternehmen wie Google die zunehmenden Regulierungsbemühungen der EU- Kommission fürchten. Doch auch die Kommission finde hier erst noch in ihre Rolle, glaubt er. Wer am Ende dann die Rolle des Mächtigeren hat, ist derzeit noch offen.

Der Text erschien in "Agenda" vom 22. November 2016, einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false