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Ein Blick in den Plenarsaal. Wer hier wie hineindarf, ist genau geregelt.

© dpa

Geheimschutz: Der Bundestag schwärzt seine Zugangsregeln

Die Lobbyisten müssen sich neue Wege zu den Abgeordneten suchen - doch transparent sind die Vorschriften für die Parlamentsgebäude noch immer nicht.

Es sollte etwas transparenter zugehen im Bundestag, nachdem der geheime Zugang für Lobby-Vertreter kürzlich versperrt wurde. Doch noch immer gibt die Parlamentsverwaltung die im Februar geänderten „Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften“ nur in einer teilweise geschwärzten Fassung für die Öffentlichkeit frei. Auf 14 von 21 Seiten finden sich unkenntlich gemachte Passagen. Der Tagesspiegel hatte die Herausgabe des Dokuments nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt. Nunmehr geht es nicht mehr um den Schutz der Beziehungen zwischen Abgeordneten und Lobbyisten, sondern um Sicherheitsbedenken: In terroristischen Kreisen gelte gerade das Reichstagsgebäude als „Anschlagsziel mit hohem Symbolwert“.

Aus dem Abgleich mit der ungeschwärzten Fassung, die dem Tagesspiegel ebenfalls vorliegt, ergibt sich, dass die Sicherheitsaspekte womöglich etwas überzogen berücksichtigt wurden: So soll beispielsweise der Abschnitt über „Besucher von Abgeordneten“ überwiegend geheim bleiben. Dabei enthält die Passage lediglich die zwischenzeitlich ohnehin bekannt gewordene „Sechserregel“, wonach Abgeordnete bis zu sechs Gäste oder Gesprächspartner in ihre Büros bitten dürfen, wenn diese ihnen persönlich bekannt sind. Personalien der Besucher werden dann nicht aufgenommen. Der Linken-Abgeordnete Diether Dehm hatte einen seiner Mitarbeiter, den früheren RAF-Terroristen Christian Klar, aufgrund dieser Regelung mehrfach in den Bundestag geholt.

Für eine Geheimsache hält die Parlamentsverwaltung auch den Abschnitt über Besucher in den Fraktionssälen. Hier wird unter anderem lediglich beschrieben, welche Aufzüge und Eingänge die Gäste zu nehmen haben. Gleiches gilt für den Abschnitt „Zutritt zu Büroräumen“, der im Wesentlichen festlegt, dass Abgeordnetenbüros – wer hätte es gedacht – nur mit Zustimmung der Abgeordneten betreten werden dürfen.

Die „Zugangs- und Verhaltensregeln“ enthielten bis Februar auch jene umstrittene Regelung, wonach die Parlamentarischen Geschäftsführer interessierten Lobbyisten einen Hausausweis ausstellen lassen konnten, der zum Zutritt in alle Parlamentsgebäude berechtigt. Auch diese Vorschrift blieb lange geheim. Sie wurde gestrichen, nachdem der Bundestag aufgrund von Gerichtsurteilen offenlegen musste, welche Firmenvertreter Einlass hatten.

Der Text erschien in der "Agenda" vom 31. Mai 2016, einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

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