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Brandenburg: Affeld-Prozeß nach Eröffnung vertagt

Verteidigung rügt Fehler bei der Wahl der SchöffenVON MICHAEL MARA POTSDAM.Ehe er überhaupt richtig begonnen hatte, ist der Prozeß gegen den früheren Staatssekretär im Sozialministerium Detlef Affeld gestern unterbrochen worden.

Verteidigung rügt Fehler bei der Wahl der SchöffenVON MICHAEL MARA POTSDAM.Ehe er überhaupt richtig begonnen hatte, ist der Prozeß gegen den früheren Staatssekretär im Sozialministerium Detlef Affeld gestern unterbrochen worden.Die Verteidiger Affelds, der sich mit drei noch amtierenden leitenden Mitarbeitern des Sozialministeriums wegen Untreue vor dem Landgericht Potsdam verantworten muß, rügten die fehlerhafte Besetzung des Gerichts.Beide Hauptschöffen seien nicht ordnungsgemäß gewählt.Das Gericht will nach gründlicher Prüfung am nächsten Freitag verkünden, ob die Schöffen zurückgezogen werden.Es gilt als wahrscheinlich, daß das Gericht den Prozeß vertagen und mit neuen Schöffen wiederaufnehmen wird, um der Verteidigung keinen Revisionsgrund zu liefern. Heftiges Gedränge in dem kleinen Saal vor der Eröffnung der Verhandlung.Um sicherzugehen, daß sie trotz begrenzter Plätze Einlaß bekommen, hatten sich die ersten Journalisten - von "Report" aus München - schon um fünf Uhr früh vor dem Landgericht nach Eintrittskarten angestellt.Auch ein größeres "Solidaritätskomitee" aus dem Sozialministerium war frühzeitig erschienen: Um den angeklagten Kollegen den Rücken zu stärken.Kurz vor Eröffnung der Verhandlung drängte sich dann auch Regine Hildebrandt durch die Pulks der Kameraleute und Journalisten.Sie solidarisiere sich mit den Angeklagten, die nur das Beste getan hätten, sagte die Ministerin.Demonstrativ nahm sie die mitangeklagte Abteilungsleiterin Siegrun Steppuhn an den Arm und geleitete sie zu ihren Platz.Es stimme, daß sie unsichtbar mit auf der Anklagebank sitze, sagte Hildebrandt, bevor sie wieder verschwand. Zum Verlesen der Anklage kam es nicht: Die Verteidigung spielte, nachdem der Richter die Personalien der Angeklagten festgestellt hatte, ihren Trumpf aus: Zunächst erläuterte Gerhard Jungfer, einer der Affeld-Anwälte, warum die Wahl der zwei Hauptschöffen rechtlich unwirksam sei: Nicht alle Gemeinden seien an der Schöffenwahl beteiligt gewesen, außerdem hätten nicht genügend Vorschläge vorgelegen.Es handele sich um Mängel der Übergangszeit, betonte Jungfer, der sogleich den Bogen zur Anklage spannte: Auch dabei gehe es um Probleme der Übergangszeit. Affeld-Verteidiger Klaus-Martin Groth formulierte es auf dem Gerichtsflur drastischer: "Unserem Mandanten wirft man vor, Vorschriften nicht eingehalten zu haben." Und dann bekomme die Justiz nicht einmal ein korrektes Verfahren zustande.Brandenburgs Justizverwaltung sei überfordert gewesen und habe keine korrekte Schöffenwahl organisiert.Auch Rechtsanwalt Wilhelm Schräder - er vertritt einen mitangeklagten Geschäftsbesorger des Sozialministeriums aus Berlin - konstatierte, daß in den ersten Jahren in Brandenburg heftig gegen die Strafprozeßordnung verstoßen worden sei.Im konkreten Fall seien Beweismittel unterschlagen und vernichtet worden. Oberstaatsanwalt Volker Ost wies die Kritik, das Ermittlungsverfahren sei nicht sauber gelaufen, zurück.Er betonte jedoch, daß der von der Verteidigung gestellte Antrag völlig legitim sei.Sollten die Schöffen tatsächlich rechtsunwirksam gewählt worden sein, sind die Konsequenzen noch nicht absehbar: So ist nicht auszuschließen, daß die Schöffenwahlen in den beiden betroffenen Amtsgerichtsbezirken Rathenow und Luckenwalde wiederholt werden müssen.Unabhängig davon kann das Verfahren jedoch mit Schöffen aus anderen Amtsgerichtsbezirken weitergeführt werden.

MICHAEL MARA

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