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Brandenburg: Altlandsberg: Staatsanwaltschaft weist Gutachten zum Busunglück zurück

Fast genau ein Jahr nach dem schweren Schulbusunglück von Altlandsberg hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ein Gutachten zurückgewiesen, das dem Fahrer die Alleinschuld anlastet. Die Expertise war vom Anwalt des Jungen vorgelegt worden, der Ermittlungen zufolge den Unfall verursacht haben soll.

Fast genau ein Jahr nach dem schweren Schulbusunglück von Altlandsberg hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ein Gutachten zurückgewiesen, das dem Fahrer die Alleinschuld anlastet. Die Expertise war vom Anwalt des Jungen vorgelegt worden, der Ermittlungen zufolge den Unfall verursacht haben soll.

Wie Staatsanwältin Petra Marx am Mittwoch erklärte, wurde das Gutachten einer so genannten Plausibilitätsprüfung unterzogen. Sie habe ergeben, dass der Bus nicht - wie in dem Gutachten behauptet - kurz vor dem Unglück einen Baum gestreift haben kann. Dies habe die Untersuchung eines Sachverständigen für Gartenbau ergeben.

Weiterhin schloss die Staatsanwaltschaft aus, dass ein Defekt am Fahrersitz zu dem Unglück geführt hat, bei dem am 30. November 1999 vier Schulkinder im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren sowie der Busfahrer getötet worden waren. Der Sitz habe sich in einwandfreiem Zustand befunden. Zeugenaussagen hätten bestätigt, dass der 12-jährige Schüler, der angeblich den Feststellhebel am Fahrersitz berührt und dadurch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Unfall verursacht hatte, hinter dem Busfahrer saß. Eine DNA-Analyse von Spuren, die an der Trennscheibe zum Fahrerbereich gesichert wurden, solle darüber endgültige Klarheit bringen.

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