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Brandenburg: Angeln in Nachbarns Gewässern

Angler aus Brandenburg und Polen können künftig wechselseitig die Gewässer im jeweils anderen Land nutzen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am Sonnabend Vertreter des Landesanglerverbandes sowie der Verbände dreier Woiwodschaften in Frankfurt (Oder).

Angler aus Brandenburg und Polen können künftig wechselseitig die Gewässer im jeweils anderen Land nutzen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am Sonnabend Vertreter des Landesanglerverbandes sowie der Verbände dreier Woiwodschaften in Frankfurt (Oder). An der Zeremonie nahmen auch die Staatssekretäre aus den Potsdamer Ministerien für Justiz und Landwirtschaft teil.

Mit der Vereinbarung stehen den Anglern künftig 12 500 Hektar Gewässer in Brandenburg und 51 000 Hektar in Polen offen. Auf polnischer Seite sind die Woiwodschaftsverbände Lubuskie (Lebuser Land), Zachodnopomorskie (Westpommern), Kujawsko-Pomorskie (Wartheland-Kujawien) und auch große Teile der Masurischen Seenplatte in die Vereinbarung einbezogen. Das Abkommen soll zunächst für zwei Jahre gelten. Die Einnahmen aus den Angelkarten sollen ausschließlich für den Fischbesatz und gemeinsame Schutzprogramme ausgegeben werden.

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