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Brandenburg: Angeln ohne Schein

Landtag macht es Hobbyfischern einfacher

Potsdam - Das Angeln in Brandenburg wird ab 1. August erheblich erleichtert. Wer seine Rute nach Friedfischen auswirft – dazu gehören Karpfen, Schleien, Barben, Rotfedern, Plötzen oder Brassen –, braucht dafür keinen Fischereischein mehr. Der war bisher nur nach einem Lehrgang mit anschließender Prüfung erhältlich. Im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Gesetzes zum Bürokratieabbau entfällt nun diese Regelung. Tourismusverbände und viele Anglervereine hatten die Abschaffung des Fischereischeins gefordert, um mehr Gäste ins Land zu locken und wieder mehr öffentliche Veranstaltungen zu organisieren. Das so genannte Volks- und Familienangeln solle wiederbelebt werden, kündigte der Präsident des Landesanglerverbandes, Eberhard Weichenhan, an. „Wir hoffen, dass jetzt das Interesse am Angeln insgesamt wieder zunimmt“, sagte er.

Dennoch darf auch ab 1. August niemand einfach losziehen und an einer beliebigen Stelle seinen Haken ins Wasser werfen. Vorher muss die jährliche Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro beglichen werden. Mit den Einnahmen unterstützt der Anglerverband die Pflege von Gewässern und das Aussetzen von Jungfischen, beispielsweise zur Rettung des vom Aussterben in Mitteleuropa bedrohten Aals. Außerdem verlangen auch die Eigentümer oder Pächter des jeweiligen Sees oder Flusses eine Gebühr. Eine Tagesanglerkarte kostet 10 Euro. Wer oft angelt, sollte sich dem Anglerverband anschließen. Hier betragen die jährlichen Gebühren um die 100 Euro.

Für das Angeln nach Raubfischen wird nach wie vor ein Fischereischein benötigt. Ste.

Auskünfte zur Fischereiabgabe und zu den Tagesangelkarten erteilt der Brandenburger Landesanglerverband unter Telefon 0331/743 01 10. Weitere Informationen im Internet unter www.lav-bdg.de.

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