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Brandenburg: Ankläger: Es war Mord

Prozess um Tötungsverbrechen erneut unterbrochen

Von Sandra Dassler

Frankfurt (Oder) - Der Prozess um den Sexualmord an der 13-jährigen Maja Steiner ist erneut unterbrochen worden. Dabei hatten die Vertreter von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gestern vor dem Frankfurter Landgericht bereits plädiert. Für sie steht fest, dass Rolf S. die Berliner Schülerin im Juli 1988 brutal vergewaltigt und danach vorsätzlich getötet hat. Sie forderten deshalb eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Angeklagten.

Die Beweisaufnahme hat ihrer Ansicht nach zweifelsfrei ergeben, dass der heute 49-jährige dreifache Familienvater aus Sachsen das Mädchen auf der Ladefläche seines Kleintransporters gefesselt, missbraucht und dann in einem 20 Kilometer entfernten Waldstück erdrosselt habe. Dafür spreche unter anderem, dass der Strick, den das tote Mädchen um den Hals trug, mit einem so genannten Zimmermannsschlag verknotet war. Der Angeklagte hatte zugegeben, diese Art Knoten seit seiner Lehre als Bauarbeiter ständig benutzt zu haben.

Rolf S. hatte vor Gericht lediglich die Vergewaltigung des Mädchens gestanden. Dafür kann er aber nicht bestraft werden, weil in diesem Fall DDR-Recht zur Anwendung kommt, nach dem die Vergewaltigung verjährt ist. Der Angeklagte beteuerte stets, er habe das Mädchen am Straßenrand abgelegt; da habe es noch gelebt.

Der Verteidiger von Rolf S. sagte gestern, das Gericht könne den Angeklagten weder freisprechen noch verurteilen. Er berief sich darauf, dass bei einer schon 1995 untersuchten Gewebeprobe genetische Spuren einer anderen Person festgestellt worden seien. Gutachter hatten vor Gericht darauf hingewiesen, dass auch der Angeklagte diese Spuren auf das Mädchen übertragen konnte, wenn er zuvor Kontakt mit anderen Personen hatte. Das Gericht gab gestern dennoch einem erneuten Antrag des Verteidigers auf ein erneutes Gutachten und die Vernehmung weiterer Zeugen statt.

Die Ermittler waren dem Mann im Dezember vergangenen Jahres auf die Spur gekommen. Mittels moderner wissenschaftlicher Methoden war es möglich geworden, aus den seinerzeit gesicherten Spermaspuren an der Kleidung des Mädchens Erbmaterial zu gewinnen. Der Abgleich mit der bundesweiten DNA-Datei führte die Kriminalisten zu Rolf S., der wegen anderer Vergewaltigungen im Jahr 2001 vom Landgericht Dessau zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Der Prozess wird am 29. September fortgesetzt.

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