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Brandenburg: Anklage: 9 Jahre Haft für Anschlag auf Obdachlosen

Frankfurt (Oder) Die Staatsanwaltschaft plädiert auf hohe Haftstrafen für den Brandanschlag auf einen Obdachlosen in Beeskow. Für den 23-jährigen Stefan K.

Frankfurt (Oder) Die Staatsanwaltschaft plädiert auf hohe Haftstrafen für den Brandanschlag auf einen Obdachlosen in Beeskow. Für den 23-jährigen Stefan K. forderte die Anklage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) neun Jahre Haft, für den 19-jährigen Steven G. sechs Jahre Jugendhaft. Beide hätten sich des versuchten Mordes schuldig gemacht. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass die Angeklagten am 16. Juni 2004 versuchten, einen 35-jährigen Obdachlosen heimtückisch, grausam und aus niederen Beweggründen zu töten. Sie hätten den auf einer Parkbank schlafenden Mann zunächst nach Geld und Zigaretten durchsucht und dann seine Jacke angezündet. Beim Wegrennen hätten sie die hochschlagenden Flammen gesehen, ohne zu helfen. Nur dem Eingreifen einer Zeugin und dem ärztlichen Können sei es zu verdanken, dass der Mann trotz schwerster Brandverletzungen überlebte. Er werde lebenslang entstellt sein.

Der Verteidiger von Steven G. plädierte auf maximal vier Jahre Jugendhaft. Sein Mandant habe die Tat gestanden. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sehe er keine Tötungsabsicht. Stefan K. bestritt eine Beteiligung. Das Urteil soll am 29. März verkündet werden. ddp

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