zum Hauptinhalt

Asylverfahren: Abschiebung von Kamerunern gestoppt

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Abschiebung einer Frau aus Kamerun und ihrer vier Kinder vorläufig gestoppt. Dem Landrat des Kreises Havelland untersagte das Gericht die für Mittwoch geplante Abschiebung.

Potsdam/Rathenow - Der Stopp gilt bis zum 18. April. Hintergrund sei ein Rechtsstreit der Eltern um das Sorgerecht für die Kinder. Dazu werde am 17. April eine Verhandlung stattfinden. Eine Entscheidung in der Sache sei daher noch nicht gefallen, teilte das Gericht mit. Der Behörde seien auch nicht alle Verwaltungsvorgänge bekannt, um eine Entscheidung treffen zu können. Daher genieße die Familie Rechtsschutz und dürfe zunächst bleiben.

Sollten die Richter entscheiden, dass die Frau und ihre Kinder doch abgeschoben werden dürfen, verzögert sich der ganze Ablauf deutlich. Denn die Reisepapiere der Familie gelten nur noch bis zum 9. April. Die Organisation neuer Dokumente kann viele Monate dauern.

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte vor einer Woche gegen die Empfehlung der brandenburgischen Härtefallkommission die Abschiebung der in Rathenow lebenden Frau und der Kinder im Alter von vier, 13, 15 und 17 Jahren verfügt. Die Entscheidung hatte parteiübergreifend für Kritik gesorgt. Die Familie war im September 2001 aus Kamerun nach Deutschland geflohen. Der Vater ließ sich scheiden und ist inzwischen mit einer Deutschen verheiratet. Er hat deshalb ein Bleiberecht. (tso/ddp/mhz)

Zur Startseite