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Aufenthaltserlaubnis: 716 Ausländer dürfen bleiben

Seitdem das neue Bleiberecht im November 2006 in Kraft getreten ist, haben 716 ausreisepflichtige Ausländer in Brandenburg eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. 312 Anträge wurden abgelehnt.

Insgesamt hatten 1078 Betroffene eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, wie das Ministerium mitteilte. 446 von ihnen erhielten die Erlaubnis, weil sie einen Mindestaufenthalt von sechs Jahren bei Familien und acht Jahren bei Alleinstehenden, einen gesicherten Lebensunterhalt und Deutschkenntnisse nachweisen konnten. Weitere 270 Ausländer ohne Arbeitsplatz bekamen nach einer 2007 in Kraft getretenen "Altfallregelung" eine bis Ende 2009 befristete Genehmigung, die nur bei Nachweis eines Jobs verlängert wird. Mit dem Bleiberecht werde integrierten Ausländern eine Perspektive in Deutschland eröffnet, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU).

Insgesamt wurden 312 Anträge abgelehnt, weil die Bewerber unter anderem falsche Angaben zur Person gemacht hatten oder erhebliche Vorstrafen haben, wie es weiter heißt. Weitere 74 Anträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen.

Derzeit leben in Brandenburg rund 2800 ausreisepflichtige Ausländer, von denen bei Inkrafttreten der Bleiberechtsregelung rund 1600 die Mindestaufenthaltszeiten erfüllten. Mit dem neuen Stichtag der "Altfallregelung", dem 1. Juli 2007, erhielten einige weitere Ausreisepflichtige die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. (svo/ddp)

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