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Betretungsrechte: Aufschub im Streit um Uferweg am Griebnitzsee

Im Streit zwischen der Stadt Potsdam und Anrainern des Uferweges am Griebnitzsee wird die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) abgewartet. Die öffentliche Nutzung des etwa drei Kilometer langen Weges auf dem ehemaligen Mauerstreifen ist seit Jahren Streitpunkt.

In einer Verhandlung vor dem Potsdamer Verwaltungsgerichts erklärte der Anwohner Wolfhard Kirsch am Donnerstag, bis zum OVG-Urteil von der Sperrung des Wegabschnitts auf seinem Grundstück abzusehen. Zugleich zog Kirsch einen nach Ansicht des Richters unzulässigen Eilantrag zurück. Das Gericht hätte nach Kirschs Wunsch klarstellen sollen, dass die Stadt Potsdam nichts dagegen tun könnte, falls er den Weg auf seinem Grundstück erneut sperren würde. Bis zu der Entscheidung des OVG können noch bis zu zwei Jahre vergehen.

Die öffentliche Nutzung des etwa drei Kilometer langen Uferweges auf dem ehemaligen Mauerstreifen ist seit Jahren Streitpunkt zwischen den Eigentümern der dortigen Villengrundstücke und der Stadt, die für Teile des Areals einen Bebauungsplan für die Nutzung als öffentliches Erholungsgebiet erlassen hat. Einige der Anrainer hatten Abschnitte des Weges auf ihren Grundstücken in der Vergangenheit durch private Sicherheitskräfte absperren lassen. Die Stadt ging dagegen erfolgreich per Ordnungsverfügung vor.

Kirsch zeigte sich nach dem Gerichtstermin zufrieden. Richter Martin Steiner hatte nämlich in seinen Vorbemerkungen seine Überzeugung geäußert, dass sich die Stadt Potsdam bei der Beurteilung der Rechtslage nach in einer äußerst schlechten Position befinde. Sowohl aus straßenrechtlicher, straßenverkehrsrechtlicher wie auch baurechtlicher Sicht habe die Stadt keinerlei Handhabe gegen eine mögliche Sperrung des Uferweges durch die Anrainer. Lediglich das Verfahren vor dem OVG bezüglich der Betretungsrechte laut Naturschutzgesetz lasse der Stadt noch eine juristische Chance gegen eine Schließung des seit der Wende öffentlich genutzten früheren DDR-Grenztruppenweges, sagte der Richter. Nach seiner Prognose dürfte Kirsch aber auch in diesem Fall Recht bekommen. erb/ddp

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