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Brandenburg: Bewährungsstrafe für Schänder von Synagogengedenkstein

Frankfurt (Oder) - Wegen Schändung des Synagogengedenksteins in Frankfurt (Oder) sind drei junge Männer zu Jugendstrafen zwischen 9 und 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen zwei junge Frauen sprach das Frankfurter Amtsgericht am Mittwoch Verwarnungen aus.

Frankfurt (Oder) - Wegen Schändung des Synagogengedenksteins in Frankfurt (Oder) sind drei junge Männer zu Jugendstrafen zwischen 9 und 14 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen zwei junge Frauen sprach das Frankfurter Amtsgericht am Mittwoch Verwarnungen aus. Die fünf rechtsextremistisch eingestellten Jugendlichen im Alter von 14 bis 19 Jahre müssen zudem zwischen 50 und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Die Kammer sprach die Angeklagten der Volksverhetzung und Störung der Totenruhe für schuldig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten gemeinsam mit weiteren unbekannt gebliebenen Tätern den Stein nach einer Gedenkfeier am 9. November 2006 geschändet hatten, in dem sie Blumengebinde und Kerzen zertraten und wegwarfen. Einer der Angeklagten habe auf den Stein uriniert. „Es war keine spontane, zufällige Tat“, sagte die Richterin. Die Jugendlichen hätten den öffentlichen Frieden gestört und die Menschenwürde anderer mit Füßen getreten.

Die Richterin sagte, die Angeklagten hätten zwar gestanden, zugleich aber „als Dumme-Jungen-Streich verniedlicht“. Sie habe auch nicht den Eindruck, dass sie aufrichtig bereuten. Eine 16-jährige Angeklagte sagte im Gerichtssaal, sie habe die Blumen zertreten, um zu zeigen, „dass wir nichts von Juden halten“. ddp

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