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Brandenburg: Bombodrom-Gegner verlangen Aufschub

Rechtsanwälte kritisieren Vorgehen der Bundeswehr als „Zumutung“

Wittstock. Die Rechtsanwälte der Kläger gegen das geplante Bombodrom haben am Montagabend eine einstweilige Anordnung gegen den sofortigen Vollzug der Inbetriebnahme des Bombenabwurfplatzes durch die Bundeswehr beantragt. Folgt ihnen das Potsdamer Verwaltungsgericht, darf die Luftwaffe den Übungsbetrieb bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren nicht aufnehmen. Die vom Verteidigungsministerium vorgelegte Begründung für den sofortigen Vollzug sei „eine Zumutung“ für die betroffenen Menschen in der KyritzRuppiner- Heide, erklärten die Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger. Sie vertreten acht Gemeinden, zwei Naturschutzverbände und zwei Touristikunternehmen.

Das Ministerium habe die Dringlichkeit der Aufnahme des Übungsbetriebes lediglich auf zwei Seiten mit „einigen allgemeinen Überlegungen“ begründet, die es bereits seit zehn Jahren vortragen würde, so die Anwälte. Mit der Anordnung versuche das Ministerium, die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung des Bombodroms durch die Kläger zehn Tage vor Betriebsbeginn auszuschließen. Der Überflug eines Tornados in 450 Metern Höhe bewirke eine Lärmbelastung von 102 Dezibel, das Acht- bis Zehnfache eines vorbeifahrenden Lkw. Die Höhenbegrenzung gelte zudem nur für einige ausgewählte Orte, ansonsten sei auch über bewohntem Gebiet eine Mindestflughöhe von 150 Metern zulässig.

Die Umweltministerien in Potsdam und Schwerin wurden von den Anwälten aufgefordert, die Tiefflüge wegen der Bedrohung der nach Europarecht geschützten Naturschutzgebiete zu verbieten. Die Bundeswehr begründet die für den 18. August geplante Betriebsaufnahme mit der Notwendigkeit, für künftige Kriseneinsätze realitätsnah zu trainieren. Dies sei anderswo in Deutschland nicht möglich. du-

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