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Brandenburg: Bombodrom wird Thema in Brüssel EU-Kommission leitet Verfahren gegen Bund ein

Wittstock Die Europäische Kommission eröffnet mit Blick auf den geplanten Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz- Ruppiner Heide bei Wittstock ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung. Die Kommission habe am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss bekannt gegeben, sagten die Rechtsanwälte Reiner Geulen und Remo Klinger.

Wittstock Die Europäische Kommission eröffnet mit Blick auf den geplanten Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz- Ruppiner Heide bei Wittstock ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung. Die Kommission habe am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss bekannt gegeben, sagten die Rechtsanwälte Reiner Geulen und Remo Klinger. Die Juristen vertreten zahlreiche Gegner des so genannten Bombodroms.

Im Auftrag des Naturschutzbundes (Nabu) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten Klinger und Geulen ein Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission angestrengt. Nach Auffassung der Naturschützer würden durch die Wiederinbetriebnahme des früheren Truppenübungsplatzes mehrere europäische Schutzgebiete schwerwiegend beeinträchtigt. Dabei handele es sich um die Habitate „Müritz-Nationalpark“, „Wittstock-Ruppiner Heide“ sowie um die Uferbereiche Großer Wummsee, Twernsee und Giesenschlagsee, sagten die Anwälte. Zudem hätten sich auf dem Gelände des „Bombodroms“ selbst zahlreiche schutzwürdige Pflanzen und Tiere angesiedelt.

Nach Ansicht der Anwälte verdeutlicht der Beschluss der Europäischen Kommission, dass die Bundeswehr keine Aussichten hat, „das Bombodrom jemals in Betrieb zu nehmen“. Die Nutzung des Schießplatzes würde nicht nur die Rechte der umliegenden Gemeinden schwerwiegend verletzen, sondern auch das europäische Naturschutzrecht. Vor den deutschen Gerichten hätten die „Bombodrom“-Gegner bereits 19 Verfahren gegen die Bundeswehr gewonnen. Jetzt gebe es auch Aussicht auf einen Erfolg bei der Europäischen Kommission.

Das Bundesverteidigungsministerium hatte 2003 entschieden, das früher von der sowjetischen Armee genutzte „Bombodrom“ als Luft-Boden-Schieß- und Truppenübungsplatz zu nutzen. ddp

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